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Industrie- und Gewerbeabfälle

Hier erfahren Sie, welche Abfälle zu Industrie- und Gewerbeabfällen zählen und wie Sie diese am besten recyceln und entsorgen.

Allgemeine Vorgaben

  • Für die Entsorgung von Industrie- und Gewerbeabfällen sind Sie als Inhaberin oder Inhaber selbst verantwortlich. 
  • Sie tragen die Kosten für die Abfallentsorgung. 
  • Sie sind verpflichtet, verwertbare Abfälle einer Verwertung zuzuführen, sofern dies technisch möglich ist. Verwertbare Abfälle dürfen Sie nicht mit anderen Abfällen mischen und danach entsorgen.
  • Für die Entsorgung von Abfällen können Sie Dritte beauftragen.

Änderung per 1. Januar 2025

Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen müssen nicht betriebsspezifische Siedlungsabfälle per 1. Januar 2025 mit der öffentlichen Abfuhr entsorgen.

Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht

Hier erfahren Sie alles über die Siedlungsabfallentsorgung für KMUs ab dem 1. Januar 2025 und wie Sie am besten vorgehen.

Was sind Industrie- und Gewerbeabfälle?

In Industrie und Gewerbe fallen unterschiedliche Abfallarten an: 

Betriebsspezifische Abfälle

Dazu zählen vor allem Abfälle, die zum Tätigkeitsbereich Ihres Betriebs gehören. Sonderabfälle und Bauabfälle zählen ebenfalls zu den betriebsspezifischen Abfällen. Hier finden Sie weitere Informationen zu betriebsspezifischen Abfällen:

Nicht betriebsspezifische Abfälle

Dazu zählen Büroabfall, Altpapier, Karton, Glas, Elektroschrott usw. Hier finden Sie weitere Informationen nicht betriebsspezifischen Siedlungsabfällen:


Betriebsspezifische Abfälle entsorgen

Verschiedene private Unternehmen bieten die Entsorgung von betriebsspezifischen Abfällen als Dienstleistung an. Unter dem folgenden Link finden Sie entsprechende Adressen:

Bei Fragen zur Verwertung und Entsorgung von betriebsspezifischen Abfällen, kontaktieren Sie bitte das Amt für Umwelt und Energie.

Industrie- und Gewerbeabfälle

 

Abfalldeklaration

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre betriebsspezifischen Abfälle bei der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel entsorgen, müssen vorgängig eine Abfalldeklaration beim Amt für Umwelt und Energie Basel einreichen.

Auch bei anorganischen Abfällen, die auf Deponien abgelagert werden sollen, ist eine vorgängige Deklaration notwendig.

 

Kontrollpflichtige Abfälle

Kontrollpflichtige Abfälle müssen ähnlich wie Sonderabfälle bei einer berechtigten Entsorgungsfirma entsorgt werden, allerdings sind hier keine Begleitscheine notwendig.

Unter die Kontrollpflicht fallen alle Abfälle, die in der Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) mit «ak» gekennzeichnet sind wie Altreifen, Altkabel, Altholz oder Fettabscheiderinhalte. Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen und Merkblätter.

Bauabfälle entsorgen

Zu den Bauabfällen gehören sämtliche bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallenden Abfälle. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen.

Sonderabfälle entsorgen

Zu Sonderabfällen zählen die Abfälle, die wegen ihrer schädigenden Wirkungen auf Mensch und Umwelt einer speziellen Behandlung bedürfen. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen.


Nicht betriebsspezifische Abfälle entsorgen

Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen können kleine Mengen Siedlungsabfälle über die öffentliche Abfuhr entsorgen.

Zu den nicht betriebsspezifischen Siedlungsabfällen aus Industrie und Gewerbe zählen zum Beispiel Büroabfall, Altpapier, Karton, Glas, Elektroschrott und Speisereste. Hier finden Sie Informationen, was wie entsorgt wird.

Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht

Per 1. Januar 2025 übernimmt das Tiefbauamt Basel-Stadt die Abfallentsorgung für sämtliche kleine und mittlere Unternehmen in Basel. Bis zum 1. Juli 2025 müssen Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen ihre haushaltsähnlichen Abfälle, sogenannte nicht betriebsspezifische Siedlungsabfälle, über das Tiefbauamt entsorgen. Betriebsspezifische Abfälle bleiben davon ausgenommen.

Siedlungsabfälle aus Industrie und Gewerbe

Was wird wie entsorgt?

Inhalt aktualisiert