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M2 Motorisierter Individualverkehr

M2.1 Nationalstrassen

Ausgangslage

Die Nationalstrassen sind Teil des übergeordneten Stras­sennetzes, die der Bund zur Verfügung stellt und finanziert (s. BV Art. 83). Sie ermöglichen eine sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Abwicklung des Verkehrs. Sie sind deshalb in erster Linie an den Anforderungen des fliessenden Verkehrs auszurichten.

Im Kanton Basel-Stadt verlaufen die Nationalstrassen N2 als überregionale Nord-Süd-Achse von Deutschland über Basel, Luzern, Gotthard-Tunnel nach Italien sowie die N3 von Frankreich über Basel und Zürich weiter bis in die Ostschweiz.

Die Osttangente ist heute schon mit über 100‘000 Fahrzeugen pro Tag belastet. Zukünftig werden je nach Abschnitt bis zu 120‘000 Fahrzeuge pro Tag erwartet. Die städtische Autobahn mit durchgängig zwei Fahrspuren je Richtung vermag das Verkehrsaufkommen in Spitzenstunden nicht mehr zu bewältigen. Häufiger Stau und Ausweichverkehr über das städtische Verkehrssystem und durch Wohnquartiere sind die Folge. Zudem bestehen hohe und stellenweise gesetzlich unzulässige Lärmimmissionen.

Zielsetzungen

Um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten und damit negative Auswirkungen auf das nachgeordnete Strassennetz und auf die Quartiere zu verhindern oder zu reduzieren, sind Massnahmen notwendig. Eine Beseitigung des Engpasses auf der Osttangente wird vom Bund durch den Bau eines Strassentunnels (Rheintunnel) angestrebt.

Weiter gilt es, die Lärmemissionen und Luftbelastungen dieser stark befahrenen Achsen zu reduzieren, um die Wohnlichkeit der angren­zenden Quartiere zu erhöhen.

Strategie / ST
 8 und 11

Leitsätze
21, 40, 43, 45 und 46

Planungsgrundsätze

A. Der internationale Güter- und Personentransit auf der Strasse sowie die wichtigsten Verkehrsbeziehungen des Agglomerationsverkehrs werden über die Nationalstrassen der Region abgewickelt.

B. Durch ein gezieltes Verkehrsmanagement soll der Bund in Abstimmung mit dem Kanton die Kapazität der Nationalstrassen möglichst optimal ausschöpfen.

C. Der Ausbau des Nationalstrassennetzes erfolgt durch den Bund in enger Abstimmung mit den betroffenen Kantonen und dem Ausland – so auch beim Bau des Rheintunnels.

D. Der Kanton stimmt alle Projekte mit relevanten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Nationalstrassenperimeter bzw. mit baulichen Eingriffen an den Nationalstrassen mit dem Bund ab.

E. Unterirdische Infrastrukturanlagen (Nationalstrassentunnel) und weitere Nutzungen des Untergrunds (Grundwasser, Energiegewinnung, unterirdische Erdbebenertüchtigung von Gebäuden etc.) sind frühzeitig aufeinander abzustimmen. Ebenso ist die Koordination mit oberirdischen Nutzungen und Planungen sicherzustellen.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr.
Massnahme
Koordinationsstand
Aggl.-Nr.
3. Gen.
a)
Engpassbeseitigung A2 Osttangente, Rheintunnel
Festsetzung
Ü33
b)
Sanierung Osttangente
Festsetzung
Ü19
c)
ABAC, Autobahnanschluss Basel-City, Gellertdreieck
Vororientierung
Ü39
d)
Westring*
Vororientierung
 
 
 
 
 
* nicht in Richtplankarte

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Engpassbeseitigung A2 Osttangente, Rheintunnel
Der Bund hat beschlossen, das Kapazitätsproblem auf der Osttangente mit einem «Rheintunnel» zu lösen. Dieser sieht eine neue unterirdische Verbindung ab Zubringer Rheinhafen Birsfelden zur Nordtangente mit Anbindung der A5 vor. Die Zuständigkeit für das Vorhaben liegt vollumfänglich beim Bund.
Für die Erweiterung der Nationalstrassen zwischen Hagnau und dem Badischen Bahnhof liegt mit dem Projekt Rheintunnel eine konsolidierte und abgestützte Lösung vor. Diese sieht zwei Tunnelröhren mit je zwei Fahrstreifen und eine Anbindung an die Nationalstrasse in Richtung Frankreich und Deutschland vor.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erarbeitet derzeit das generelle Projekt. Der Bundesrat erachtet die Realisierung des Rheintunnels aufgrund der Ausgangslage und des hohen Problemdrucks als zwingend notwendig und hat das Projekt entsprechend dem prioritären Realisierungshorizont 2030 zugeteilt.

b) Sanierung Osttangente
Aufgrund des langen Realisierungszeitraums für den Rheintunnel muss die Sanierung der Osttangente mindestens in Teilen vorab erfolgen. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz zu erreichen, wird das ASTRA auf der Osttangente im Rahmen von Sanierungsarbeiten einen lärmmindernden Strassenbelag einbauen sowie weitere Lärmschutzwände erstellen. Darüber hinaus finanziert der Kanton Basel-Stadt über den gesetzlichen Bedarf hinaus den Einbau von Lärmschutzfenstern. 

c) ABAC, Autobahnanschluss Basel-City, Gellertdreieck Bahnhof SBB – Birsig (Gundeldinger-Tunnel)
Dieser Nationalstrassenabschnitt schafft die Verbindung zwischen dem Gellertdreieck und dem Bereich Margarethen und entlastet das Gundeldingerquartier. Machbarkeit und Zweckmässigkeit verschiedener Linienführungen wurden geprüft. Gemäss der Strategie Hochleistungsstrassen des Regierungsrates Basel-Stadt soll ABAC nur als integraler Bestandteil einer Ringstrasse (s. Massnahme d) Westring) mit Anschluss an die Nordtangente realisiert werden. Das weitere Vorgehen wird zusammen mit dem Bund und dem Kanton Basel-Landschaft auf Basis der Langfristperspektive Nationalstrassen gemäss STEP Nationalstrassen festgelegt.

d) Westring
Als „Westring“ wird eine Autobahnverbindung skizziert, die die Autobahn-Stammlinie aus dem Raum Hagnau mit der Nordtangente und damit mit der A35 verknüpft. Ziel dieser Ringlösung ist, die Verfügbarkeit, die räumliche Verträglichkeit und die Sicherheit des Nationalstrassensystems rund um Basel zu gewährleisten. Ein Westring würde sowohl die Baselbieter Gemeinden Allschwil, Binningen, Bottmingen als auch Basel West und das Basler Gundeldinger-Quartier deutlich vom motorisierten Individualverkehr entlasten.
Die Zweckmässigkeit eines Westrings ist noch nicht nachgewiesen und eine Streckenführung noch nicht definiert. Das ASTRA wird beides in weiteren Untersuchungen zusammen mit den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt erarbeiten. Im weiteren Planungsverlauf ist zu klären, ob die Massnahmen c) ABAC, Autobahnanschluss Basel City („Gundelitunnel“) fallen gelassen wird und somit aus dem Richtplan herauszunehmen ist.
Bei den Planungen zum Westring sind flankierende Massnahmen hinsichtlich Ausbau des regionalen öffentlichen Verkehrs sowie für den Ausbau der Infrastruktur für Velofahrende und für Fussgängerinnen und Fussgänger aufzuzeigen und zu prüfen. Ebenfalls muss die Entlastungswirkung der Nationalstrasse auf das Lokalstrassennetz mit flankierenden Massnahmen nachhaltig gesichert werden.


M2.2 Kantonsstrassen

Ausgangslage

Das Kantonsstrassennetz umfasst in der Stadt Basel alle Strassen, in den Landgemeinden Riehen und Bettingen nur die wichtigsten übergeordneten Achsen. Die Kantonsstrassen übernehmen je nach Hierarchie unterschiedliche Funktionen: Die übergeordneten Strassen sind verkehrsorientiert und verbinden in erster Linie Basel mit den umliegenden Gemeinden bzw. die Stadtteile untereinander. Sie dienen der Erreichbarkeit des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Basel. Untergeordnete Strassen dienen primär der Erschliessung innerhalb der Quartiere.
In den letzten Jahren hat sich die politische Diskussion zu den Parkplätzen und zur Verkehrserzeugung von Arealentwicklungen und Verdichtungsgebieten verstärkt.

Zielsetzungen

In Zukunft gilt es insbesondere, die Funktionsfähigkeit des übergeordneten Netzes mit geeigneten Massnahmen, z.B. aus dem Bereich Verkehrsmanagement, sicherzustellen und Schwachstellen zu entschärfen. Strassen in Wohngebieten sind weiter zu entlasten und zu beruhigen. Anpassungen am Strassennetz sind dort notwendig, wo es neue Entwicklungsschwerpunkte zu erschliessen und anzubinden gilt.

Der Kanton verfolgt das Ziel, möglichst viel Verkehr über flächensparende Verkehrsmittel abzuwickeln, um den knappen Raum für andere Nutzungen freizuhalten und den wirtschaftlich nötigen Verkehr auf den Strassen sicherzustellen. Die Nachfrage nach Parkplätzen im öffentlichen Strassenraum soll so reduziert werden, dass die Parkplatzauslastung 90-95% nicht übersteigt.

Er verfolgt bei verkehrsintensiven Einrichtungen Ansätze wie das Fahrtenmodell, die nicht die Anzahl der Parkplätze, sondern die Anzahl der jährlichen Fahrten beschränken.

Strategie / ST
58 und 11

Leitsätze
21, 40, 43, 45, 46 und 47

Planungsgrundsätze

A. Der motorisierte Individualverkehr (inkl. Lastwagenverkehr) wird auf den übergeordneten Strassen kanalisiert. Die untergeordneten Strassen in Wohngebieten sind von quartierfremdem Verkehr zu entlasten und zu beruhigen. Die Ortszentren sind möglichst verkehrsfrei zu halten.

B. Kantonsstrassen sind für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere den Fuss- und Veloverkehr, sicher zu gestalten.

C. Beim übergeordneten Netz sind im Hinblick auf ein optimales Ausschöpfen der Kapazität verkehrslenkende Massnahmen verstärkt zu prüfen und nach Möglichkeit einzuführen. Soweit erforderlich, wird die Verkehrslenkung mit dem Bund koordiniert.

D. Neue Entwicklungsgebiete sind optimal an das Stras­sennetz anzubinden, ohne die umliegenden Quartiere unnötig zu belasten.

E. Quartierparkings werden gefördert und die öffentlichen Parkplätze bewirtschaftet.

Planungsanweisungen

  1. Der Kanton unterstützt den Kanton Basel-Landschaft bei der Planung und Projektierung eines Zubringers Bachgraben Allschwil, ohne sich aber finanziell an diesem Projekt zu beteiligen.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr.
Massnahme
Koordinationsstand
Aggl.-Nr.
3. Gen.
a)
Verbesserungsmassnahmen Inzlingerstrasse Riehen
Zwischenergebnis
 
b)
Basel-Dreispitz: Knotenanpassungen*
Festsetzung
 
c)
Verkehrsentlastung/-beruhigung Gundeldingen
Zwischenergebnis
 
d)
Verbesserungsmassnahme Heuwaage-Binningerstrasse
Festsetzung
M7
e)
Verbesserungsmassnahme Freiburgerstrasse
Festsetzung
M8
f)
Verbesserungsmassnahme Burgfelderstrasse-Missionsstrasse-Spalenvorstadt
Festsetzung
Ö15
g)
Verbesserungsmassnahme Aeschenplatz*
Zwischenergebnis
M19
h)
Verkehrserschliessung Hafen – Stadtentwicklung Kleinhüningen*
Zwischenergebnis
M22
i)
Verlegung der Grenzacherstrasse (Sichern der Option)
Vororientierung
 
j)
Zubringer Bachgraben Allschwil (ZUBA)
Zwischenergebnis
M13
 
 
 
 
* nicht in Richtplankarte

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Verbesserungsmassnahmen Inzlingerstrasse Riehen
In der Inzlingerstrasse, die im oberen Teil über keine Trottoirs verfügt, wird der Verkehr – ausgehend von einem heute tiefen Niveau – aufgrund der Ausscheidung von neu­en Wohngebieten in Inzlingen zunehmen. Deshalb sind Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation und der Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr zu prüfen.

b) Basel-Dreispitz: Knotenanpassungen
Im Rahmen der Entwicklung Dreispitz werden an mehreren, vom MIV zum Teil stark belasteten Knoten, Anpassungen unterschiedlicher Grössenordnung erforderlich, welche in erster Linie der Erhöhung von Sicherheit und Komfort für den Fuss- und Veloverkehr dienen. Die Ausgestaltung der Knoten ist unter anderem auch von den geplanten neuen Tramstrecken sowie den Entwicklungen im Gebiet Dreispitz abhängig. Der Baustart für den Viertelkreis erfolgt im 2019. Für den Knoten Dreispitz liegt ein Vorprojekt vor und für den Knoten Münchensteiner-/Reinacherstrasse ist eine Vorstudie in Erarbeitung.

c) Verkehrsentlastung/-beruhigung Gundeldingen
Für das Quartier Gundeldingen sind weitere Massnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zu erarbeiten. Im Rahmen des Stadtteilrichtplans erfolgt eine Gesamtschau über die Quartiergrenzen hinaus, mit dem Ziel, die Verkehrsverhältnisse für den Fuss- und Veloverkehr so­wie den öffentlichen Verkehr in Abstimmung mit allfälligen Massnahmen zur Verkehrslenkung zu verbessern. Diese sollen zu einer Entlastung vom Durchgangsverkehr auf den Längsachsen Dornacher- und Gundeldingerstrasse beitragen. Dabei sind laufende und künftige Verkehrsplanungen (Erweiterung der Tempo-30-Zonen, Umsetzung Teilrichtplan Velo, Tramnetzentwicklung, ABAC) und städtebauliche Entwicklungen in der unmittelbaren Umgebung (Dreispitz, Bahnhof Basel SBB) zu berücksichtigen.

d) Verbesserungsmassnahme Heuwaage – Binningerstrasse
Die Nutzung des Bereichs Heuwaage ist nach der Ablehnung des Projekts „Ozeanium“ zu klären. Gemäss der Erhaltungsplanung sind Erneuerungen der unterirdischen Leitungen sowie der Tramgleise notwendig. Die zukünftige Nutzung ist mit der Erhaltungsplanung abzustimmen. Das räumliche Nebeneinander von öffentlichem und privatem Strassenverkehr sowie dem Fuss- und Veloverkehr ist zu optimieren.

e) Verbesserungsmassnahme Freiburgerstrasse
In der Freiburgerstrasse stehen von der Hochbergerstrasse bis zum Zoll Otterbach umfangreiche Erhaltungsarbeiten des Strassenkoffers und der Werkleitungen an. Die Stadt Basel möchte die Freiburgerstrasse bei dieser Gelegenheit auch funktional verbessern und gestalterisch aufwerten. Der Fokus liegt hier insbesondere auf der Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung zugunsten eines störungsfreien Busbetriebs sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuss- und Veloverkehr. Diese Massnahme ist mit dem Nationalstrassenausbau (s. M2.1 a) Rheintunnel), der Hafenentwicklung (s. M5.1 und M6.1) sowie mit den Infrastrukturen und Anliegen des Bundeseisenbahnvermögens zu koordinieren.

f) Verbesserungsmassnahme Burgfelderstrasse-Missionsstrasse-Spalenvorstadt
Mit dem Verkehrs- und Gestaltungsprojekt sind Massnahmen zur Stabilisierung des derzeit verspätungsanfälligen Trambetriebs geplant. Sämtliche Haltestellen werden im Perimeter barrierefrei ausgestaltet. Die Veloverbindungen werden in den einzelnen Strassenzügen verbessert. Die für Rettungsdienste wichtige Achse im Nordwesten der Stadt wird gemäss den gültigen Normen ausgebaut.

g) Verbesserungsmassnahme Aeschenplatz
Der Aeschenplatz ist ein zentraler und komplexer Verkehrs- und Umsteigeknoten und gleichzeitig ein anspruchsvoller Stadtplatz. Stadträumlich ist er ein wichtiges Eingangstor zur Innenstadt. Aufgrund der Dominanz des motorisierten und öffentlichen Verkehrs bestehen Defizite bei der Verkehrssicherheit, der Hindernisfreiheit, der Leistungsfähigkeit und der Aufenthaltsqualität. Ziel ist es, die Funktionalität für alle Verkehrsmittel zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie attraktive Umsteigeverhältnisse und einen hindernisfreien Platz zu schaffen.

h) Verkehrserschliessung Hafen – Stadtentwicklung Kleinhüningen
Gezielte Anpassungen und Ergänzungen der heutigen Verkehrsinfrastruktur für den MIV, den ÖV sowie den Fuss- und Veloverkehr schaffen die notwendigen Voraussetzungen für eine gemeinde- und län­derübergreifende Entwicklung im gesamten Gebiet des «3Land». Da der Spielraum für zusätzlichen MIV sehr beschränkt ist, sollen die erforderlichen Kapazitäten im Netz durch Verlagerung heutiger Autofahrten auf den ÖV, Fuss- und Veloverkehr mittels einer «Push-und-Pull-Strategie» sichergestellt werden (s. auch Objektblatt A2 3Land).

i) Verlegung der Grenzacherstrasse (Sichern der Option)
Im Zusammenhang mit der Absicht, das Rheinufer aufzuwerten und Lärmimmissionen zu verringern, ist die Option einer Verlegung der Grenzacherstrasse parallel zu den Bahngleisen offen zu halten. Die allfällige Verlängerung der Strasse nach Grenzach be­dingt eine enge Abstimmung mit der Gemeinde Riehen und mit Deutschland. Naturschutzanliegen und Anliegen des Bundeseisenbahnvermögens werden im Rahmen der Projektierung angemessen berücksichtigt.

j) Zubringer Bachgraben Allschwil (ZUBA)
Der Raum Allschwil-Nord hat in den letzten Jahren eine intensive Entwicklung als Wirtschaftsstandort erfahren. Er ist gemäss geltender Nutzungsplanung der Gemeinde Allschwil für arbeitsplatz- und wertschöpfungsintensive Gewerbenutzungen vorgesehen. Neben den bereits entstandenen Gebäuden bestehen noch grosse Flächen für ein weiteres Wachstum.
Die Anbindung des Gebiets an die Kantonsstrassen führt jedoch über mehrere heute schon stark ausgelastete Knoten und durch Wohnquartiere.
Mit dem zusätzlichen Wachstum wird die MIV-Nachfrage auf diesen Strecken nicht mehr verträglich abzuwickeln sein. Neben den wachsenden Emissionen und der sinkenden Erreichbarkeit würde auch die Fahrplanstabilität des strassengebundenen ÖV in Mitleidenschaft gezogen.
Der Zubringer ist eine neue Strassenverbindung zwischen Allschwil-Nord (Bachgrabengebiet) und der Nordtangente. Damit wird das Arbeitsplatzgebiet Bachgraben direkter und leistungsfähiger an das Hochleistungsstrassennetz angebunden. Weder die Kapazitäten noch der genaue Verlauf der Trasse sind geklärt. Die Untersuchungen dazu werden federführend durch den Kanton Basel-Landschaft in Absprache mit Basel-Stadt, der Gemeinde Allschwil und den französischen Nachbargemeinden durchgeführt.
Parallel soll die ÖV-Anbindung des Gebiets gestärkt werden. Im Objektblatt M1.2 Tram ist die Massnahme n) Tram Bachgraben entsprechend enthalten.