Angeordnetes Erstgespräch
Ein von der Schulleitung angeordnetes Erstgespräch findet immer im Dreieck statt. Es bietet Ihnen als Schulleitung die Gelegenheit, einem Mitarbeiter, einer Mitarbeiterin oder einem Team darzulegen, warum Sie eine Beratung dieser Person(en) für wünschenswert halten.
Was ist ein angeordnetes Erstgespräch?
Ein angeordnetes Erstgespräch ist ein sogenanntes Dreiecksgespräch mit einer Beratungsperson, einer Führungsperson und einem Mitarbeiter, einer Mitarbeiterin oder einem Team.
Es findet in Absprache mit der Beratungsperson und auf Weisung der Führungsperson statt und dient der Klärung von Anliegen und Erwartungen auf allen Seiten. Die eigentliche Beratung erfolgt anschliessend auf freiwilliger Basis und in der Regel ohne Führungsperson.
Wann ist ein angeordnetes Erstgespräch sinnvoll?
Die Beratungen in der Beratungsstelle PZ.BS sind grundsätzlich freiwillig und vertraulich. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Führungsperson dringend wünscht, dass ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin oder ein Team Zugang zu professioneller Unterstützung erhält.
Mögliche Gründe
- Die Führungsperson macht sich Sorgen um einen Mitarbeitenden, z. B. wegen gesundheitlicher Beschwerden oder Anzeichen eines übermässigen Alkoholkonsums.
- Die Führungsperson nimmt Anzeichen wahr, dass eine Person oder ein Team in der fachgerechten Ausführung des beruflichen Auftrages eingeschränkt ist.
- Nach einem belastenden Vorfall in der Klasse wünscht die Schulleitung, dass eine Lehrperson Unterstützung bei der Verarbeitung erhält.
In solchen Fällen haben Führungskräfte die Möglichkeit
- den Mitarbeitenden eine Beratung zu empfehlen;
- den Mitarbeitenden ein gemeinsames Gespräch an der Beratungsstelle PZ.BS vorzuschlagen;
- ein gemeinsames Gespräch an der Beratungsstelle PZ.BS anzuordnen.
Ob ein Erstgespräch sinnvollerweise angeordnet werden sollte oder nicht, klären Führungs- und Beratungsperson in einem vorgängigen Telefonat.
Ablauf
Wie läuft ein angeordnetes Erstgespräch ab?
Anmeldung
Die Leitungsperson kontaktiert vorab eine Beratungsperson und bespricht ihr Anliegen.
Information
Erscheint ein angeordnetes Erstgespräch sinnvoll, informiert die Leitungsperson die betroffenen Mitarbeitenden über den Termin und die Rahmenbedingungen.
Gesprächsverlauf
Das Gespräch gliedert sich in zwei Teile:
Teil I mit Leitungsperson, Mitarbeitenden und Beratungsperson: Die Leitungsperson benennt ihre Beobachtungen, ihr Anliegen und Erwartungen. Die Mitarbeitenden können eigene Sichtweisen schildern und Rückfragen stellen.
Teil II ohne Leitungsperson: Die Mitarbeitenden und die Beratungsperson prüfen, ob eine Beratung erwünscht und sinnvoll ist. Eine Vereinbarung über das weitere Vorgehen wird getroffen. Die Leitungsperson wird informiert, ob eine weiterführende Beratung zustande kommt oder nicht, nicht jedoch über die Inhalte.
Wichtig zu wissen
Das allgemeine Weisungsrecht von Vorgesetzten bildet die rechtliche Grundlage für das angeordnete Erstgespräch. Es leitet sich aus §12 des Personalgesetzes ab und erlaubt Vorgesetzten unter anderem, Mitarbeitende zu einem Gespräch einzuladen und dabei Drittpersonen beizuziehen.
- Das angeordnete Erstgespräch ist noch kein Beratungsgespräch, denn Beratung ist immer freiwillig.
- Die allenfalls daraus entstehende Beratung ist niemals qualifizierend und absolut vertraulich.
Die Leitungsperson hat keinen Anspruch darauf, dass ihre Anliegen und Erwartungen in der Beratung bearbeitet werden. Sie erhält ohne ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeitenden auch keine Rückmeldung über Inhalte.