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Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3

Das Greenhouse Gas Protocol, ein internationaler Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasen, unterscheidet drei Kategorien (Scopes) von Emissionen, die in der Klimaschutzstrategie "Netto-Null 2037", dem zugehörigen Aktionsplan und der Strategie "Klimaneutrale Verwaltung" des Kantons Basel-Stadt angewendet werden.

Grafik zur Einordnung der THG in Scope 1, 2 und 3
© Fachstelle Klima

Scope 1 (direkte Emissionen)

Das sind die CO2eq-Emissionen, die direkt aus den betrieblichen Aktivitäten der Verwaltung entstehen. Dazu gehören insbesondere Emissionen aus fossilen Heizungen von Gebäuden im Verwaltungsvermögen, von fossilen Treibstoffen für Fahrzeuge im Verwaltungsbesitz, von fossilen Treibstoffen für Geräte zum Unterhalt von Grün- und Sportanlagen sowie von F-Gas-Emissionen aus Kältemitteln in Anlagen der Verwaltung.

Scope 2 (indirekte Emissionen)

Diese Emissionen entstehen bei der Bereitstellung der eingekauften Energie, d. h. in den Vorketten von Strom, Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel.

Scope 3 (vor- und nachgelagerte Emissionen)

Darunter fallen alle vor- und nachgelagerten Treibhausgasmissionen der Verwaltung. Dazu zählen beispielsweise Emissionen aus den Bautätigkeiten der Verwaltung, ihren Beschaffungen, aus Dienstreisen oder der Pendlermobilität der Verwaltungsmitarbeitenden.