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Keine zusätzliche Belastung des Autopendlerverkehrs

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug J. Bührer-Keel LdU -- Der Regierungsrat hält die gegenwärtigen Massnahmen zur Parkraumbewirtschaftung im Kanton Basel-Stadt für mittelfristig genügend und lehnt eine weitere Belastung des Autopendlerverkehrs ab.

Aufgrund des seinerzeit vom Grossen Rat verabschiedeten Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sind in den letzten Jahren rund 300 Parkplätze in der Innerstadt mit Parkingmetern ausgerüstet worden. Die letzte Etappe, die derzeit realisiert wird, umfasst die Parkplätze auf dem Birsigparkplatz, die mit einer zentralen Parkuhr versehen werden. Das kantonale Parlament hat dafür am 10. November 1994 einen Kredit von 325'000 Franken bewilligt.

Bereits im Mai 1989 genehmigte der Grosse Rat einen Kredit von 2,6 Millionen Franken für die Einführung von Parkierungsbeschränkungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner in den Wohnquartieren ausserhalb der Innerstadt. Inzwischen sind sieben der dafür vorgesehenen acht Postleitzahl-Kreise umgestellt, d.h. die meisten Parkplätze sind in die Blaue Zone umgeteilt worden und die Anwohnerinnen und Anwohner können ihr Fahrzeug mit einer entsprechenden Parkkarte (Quartiervignette) unbeschränkt parkieren.

Das Parkkarten-System für Anwohner hat den Vorteil, dass sie bevorzugt werden. Pendler können ihr Fahrzeug nicht mehr unbeschränkt abstellen. Allerdings werden die Pendler finanziell nicht unmittelbar belastet. Sie müssen beim Parkieren Einschränkungen in Kauf nehmen oder sie stellen ihr Fahrzeug in einem öffentlichen oder privaten Parkhaus ab, machen Gebrauch von Park and Ride oder kommen mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit.

Im Bereich der Lufthygiene hat der Regierungsrat aufgrund des Luftreinhalteplans vom Februar 1990 bereits zahlreiche Massnahmen umgesetzt oder in die Wege geleitet.

Die im parlamentarischen Vorstoss getroffene Annahme, dass die Autopendler gegenüber den Benützern des öffentlichen Verkehrs bevorzugt seien, ist nicht zutreffend. Autofahren ist jetzt schon eindeutig teurer als ein Abonnement für den öffentlichen Verkehr, denn der Autokilometer kostet je nach Autogrösse ca. 60 Rappen.

Der Regierungsrat wird sich auch in Zukunft mit der Bewirtschaftung der Parkplätze beschäftigen, u.a. auch aufgrund eines neuen parlamentarischen Vorstosses, der sich mit der systematischen Erfassung und Bewirtschaftung von Parkfeldern beschäftigt.

Weitere Auskünfte

Herbert Maritz, Pol.-Major Tel. 267 72 22 Leiter der Verkehrsabteilung, Kantonspolizei