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Verordnungsänderungen zum Gesetz über die direkten Steuern

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat zahlreiche Änderungen in der Verordnung zum kantonalen Gesetz über die direkten Steuern genehmigt.

Der Grosse Rat hat im laufenden Jahr verschiedene Neuerungen zum Steuergesetz beschlossen, insbesondere Steuererleichterungen für neu gegründete Unternehmen, die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode, eine neue Quellensteuerordnung, einen Systemwechsel bei der Grundstückgewinnsteuer, die Zusammenlegung der beiden Rekurskommissionen für kantonale und eidgenössische Abgaben in eine einzige Kommission.

Diese Änderungen ziehen auch eine Revision der Verordnung nach sich. Neu geregelt werden müssen namentlich die Bestimmungen zur Quellensteuer und zur Grundstückgewinnsteuer; ferner sind Ausführungsvorschriften für den seit 1.1.1993 geltenden Finanzausgleich zwischen den Landgemeinden und dem Kanton Basel-Stadt zu erlassen.

Bei gleicher Gelegenheit werden noch einige kleine Ergänzungen bestehender Bestimmungen zum Verfahren und zur Besteuerung der Holding- und Hilfsgesellschaft vorgenommen.

Die zahlreichen einzelnen Änderungen werden im Kantonsblatt publiziert.

Weitere Auskünfte

Dr. René Bieri Tel. 267 98 16 Rechtsdienst Steuerverwaltung