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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • beschlossen, eine neue Verordnung über die Gebührenerhebung durch das Lufthygieneamt beider Basel, in Abstimmung mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, der eine gleichlautende Verordnung verabschiedet hat, zu genehmigen. In der Regel sollen die Gebühren aufgrund des tatsächlichen Personal- und Sachaufwandes nach den Verrechnungsansätzen des Kantons Basel-Landschaft erhoben werden, soweit nicht Pauschalgebühren verlangt werden, die aber kostendeckend kalkuliert worden sind; (Auskunft: Dr. Roberto Mona, Dr. Ing. chem. ETH, Leiter Lufthygieneamt, Tel. 925 56 16);
  • die Bau- und Strassenlinien in Teilen der Feldbergstrasse neu festgelegt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird publiziert und den betroffenen Grundeigentümern zugestellt;
  • eine Teilrevision der Steuerordnung der Gemeinde Riehen genehmigt, die vom Einwohnerrat am 23.11.1994 beschlossen worden ist;
  • verschiedene Beförderungen von Armeeoffizieren zum 1.1.1995 in Basler Einheiten beschlossen;
  • durch Änderung der entsprechenden Verordnung die Preise für die Verpflegung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Heimen und Personalrestaurants der Teuerung angepasst und gleichzeitig eine Anpassung aufgrund der Einführung der Mehrwertsteuer von 6,5% vorgenommen. Der Mehrwertsteuerzuschlag beträgt 50 Rappen für Mittag- und Nachtessen sowie 30 Rappen bei den Morgenessen. Damit betragen die Preise für Morgenessen Franken 4.-- und für Mittag- bzw. Nachtessen Franken 6.90 (die Publikation der Verordnungsänderung erfolgt im Kantonsblatt).