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Herzchirurgie am Kantonsspital Basel: Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern

Medienmitteilung

Regierungsrat

Auf dem Gebiet der Herzchirurgie werden die Kantone Basel-Stadt und Luzern in Zukunft eng zusammenarbeiten. Der Basler Regierungsrat hat Verträge genehmigt die allgemein- halbprivat- und privatversicherten Luzerner Patientinnen und Patienten den Zugang zur Basler Herzchirurgie sichern - und zwar einerseits durch die Zusicherung von Herzchirurgie-Kapazitäten am Basler Kantonsspital und andererseits durch die Delegation von Basler Spezialisten an das Kantonsspital Luzern.

In der Schweiz werden Herzoperationen zur Zeit an mehreren Spitälern und Kliniken durchgeführt. Die vorhandenen Kapazitäten sind ausreichend. Dennoch ergaben sich im Bereich der herzchirurgischen Versorgung in der Vergangenheit immer wieder Wartelisten.

Die Kantone Basel-Stadt und Luzern haben nach langen Verhandlungen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, der die Situation für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Luzern wesentlich verbessert. Der Kanton Luzern sichert sich für sie Kapazitäten in der herzchirurgischen Abteilung am Basler Kantonsspital. Zusätzlich werden Spezialisten der Herz-/Thorax-Klinik des Kantonsspitals Basel regelmässig am Kantonsspital Luzern tätig sein. Diese zukunftsweisende Lösung ermöglicht eine ökonomisch effiziente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur am Kantonsspital Basel und garantiert dem Kanton Luzern gleichzeitig eine optimale Versorgung seiner Herzpatientinnen und -patienten auf dem neusten medizinischen Stand.

Der Vertrag mit dem Kanton Luzern sichert dem Kantonsspital Basel das überregionale Einzugsgebiet, wie es für eine universitäre Spezialklinik mit Zentrumsfunktion und Ausbildungsauftrag notwendig ist. Eine ähnliche Vereinbarung besteht bereits mit dem Kanton Aargau.

Für das Kantonsspital Basel trägt eine ausreichende Anzahl von herzchirurgischen Eingriffen auch zur Qualitätssicherung bei. Bei der Kostenabgeltung basiert der Vertragsabschluss mit dem Kanton Luzern auf einer Fallpauschale in Höhe von 30'000 Franken.

Mit dem Kantonalverband der Luzerner Krankenkassen konnte gleichzeitig ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, der die herzchirurgische Behandlung von halbprivat- und privatversicherten Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Luzern im Kantonsspital Basel regelt. Auch diese Vereinbarung beinhaltet als Verrechnungsprinzip eine Fallpauschale.

Der Basler Regierungsrat hat diesen beiden neuen Verträgen sowie der Anpassung personeller Ressourcen an der Herz-/Thorax-Klinik des Kantonsspitals Basel zugestimmt. Der Vertrag mit dem Kantonalverband Luzerner Krankenkassen tritt auf den 1. März 1995 in Kraft. Der Vertrag mit dem Kanton Luzern hingegen wird nach gegenseitiger Absprache zu einem späteren Zeitpunkt wirksam, da gegenwärtig noch eine staatsrechtliche Beschwerde im Kanton Luzern hängig ist.

Weitere Auskünfte

Urs Roth, betriebswirtschaftlicher Mitarbeiter Tel. 267 95 47 Sanitätsdepartement Prof. Peter Stulz, Leiter der Herz-/Thorax-Klinik Tel. 265 71 47 Kantonsspital Basel Stefan Fricker, Leiter Direktionsstab Tel. 265 22 42 Kantonsspital Basel