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Mehrwertsteuer bringt Gebührenerhöhungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Auf Leistungen des Staates die nicht hoheitliche Tätigkeiten umfassen ist die Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Gebühren für solche Leistungen müssen deshalb erhöht werden.

Bei der Mehrheit der staatlichen Leistungen, für die Gebühren erhoben werden, handelt es sich um mehrwertsteuerfreie, hoheitliche Aufgaben. Einzelne Leistungen aus gewissen Bereichen werden jedoch im Auftrag von Privaten erbracht. Hiefür ist die Mehrwertsteuer zu entrichten.

Um zukünftig die Mehrwertsteuer auf die Kunden überwälzen zu können, müssen deshalb die entsprechenden Gebührenverordnungen geändert werden. In diesem Sinne hat der Regierungsrat drei Verordnungen aus dem Bereich des Gesundheitswesens angepasst.

Gleichzeitig wurde die Gebührenregelung für die Erteilung von Bewilligungen für den Verkehr mit Giften aufgrund der eidgenössischen Giftverordnung in die kantonale Verordnung betreffend Gebühren des Kantonalen Laboratoriums im administrativen Bereich aufgenommen.

Weitere Auskünfte

Urs Höchle, lic. iur. Tel. 267 95 11 Adjunkt Sanitätsdepartement