Regionales Gesamtentwicklungs-Kooperationskonzept
MedienmitteilungRegierungsrat
Rechtliche Prüfung Motion Dr. Hans J. Briner FDP -- Der Regierungsrat ist der Auffassung dass die Ausarbeitung von Gesamtentwicklungs-Kooperationskonzepten für den Kanton Basel-Stadt und die Regio ausschliesslich seine Sache ist und deshalb nicht Gegenstand einer parlamentarischen Motion sein kann.
Die vorhandenen gesetzlichen Erlasse weisen die Kompetenz für Planungsarbeiten, wozu auch die Ausarbeitung von Kooperationskonzepten gehört, dem Regierungsrat zu.
Mit dem parlamentarischen Instrument der Motion kann der Regierungsrat verpflichtet werden, eine Vorlage an den Grossen Rat für eine Verfassungsbestimmung, einen Gesetzeserlass oder einen Grossrats-Beschluss auszuarbeiten. Gemäss Geschäftsordnung des Grossen Rates kann sich die Motion jedoch nicht auf Aufgaben beziehen, für die ausschliesslich der Regierungsrat zuständig ist. Das mit der Motion gewünschte Kooperationskonzept fällt in die regierungsrätliche Kompetenz, weshalb es nicht Gegenstand einer Motion sein und demnach nicht an den Regierungsrat überwiesen werden kann.
Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat das Geschäft als erledigt abzuschreiben.