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Rückliefertarife fördern optimale Energienutzung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Tarife für Stromrücklieferungen ins IWB-Netz den neuen Verbraucher-Stromtarifen angepasst. Er dehnt die Niedertarifzeit aus und hebt die Tarife in der Spitzen- und Hochtarifzeit an.

Die Industriellen Werke Basel (IWB) vergüten Stromrücklieferungen aus privaten Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK) und Solaranlagen ins Stromnetz. Der Vergütungsansatz im Niedertarif bleibt unverändert., doch wird er neu während des ganzen Samstags und Sonntags sowie an Werktagen bereits ab 20 Uhr (statt erst ab 22.00 Uhr) angewendet. Das entspricht den verlängerten Niedertarifzeiten für die Stromkonsumenten, die seit 1. Januar 1995 gelten.

Andererseits bezahlen die IWB in den Hoch- und Spitzentarifzeiten künftig höhere Rückliefertarife.

Die mittleren jährlichen Vergütungspreisen für Strom aus WKK-Anlagen werden durch die neuen Rückliefertarife kaum verändert; für Strom aus Solaranlagen dagegen wird künftig ca. 5 Rp./kWh mehr bezahlt.

Die IWB-Rückliefertarife werden jetzt nicht gesenkt, obwohl sich seit der letzten Preisfestsetzung die wirtschaftlichen Bedingungen für die Kleinkraftwerke verbessert haben. Den Grund bilden die Förderung einer optimalen Energienutzung und die angestrebte Verkleinerung der CO2-Emissionen.

Die IWB vergüten für Strom aus Kleinkraftwerken deutlich höhere Tarife als die meisten anderen Elektrizitätswerke und Versorgungsunternehmen in der Schweiz.

Weitere Auskünfte

Eduard Schumacher Tel. 275 51 15 Direktor IWB