Die Regierung verabschiedet die kantonale Staatsschutzverordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Noch vor den Sommerferien lag wie von Regierungsrat Hanspeter Gass versprochen der Entwurf einer kantonalen Staatsschutzverordnung vor mit welcher eine wirksame Aufsicht über die Tätigkeit des Staatsschutzes im Kanton Basel-Stadt geregelt wird. Zudem sind die Schnittstellen der Fachgruppe 9 zu anderen Behörden transparent dokumentiert. Eine wirksame Aufsicht ist mit der Schaffung einer kantonalen Aufsichtskommission deren gewählte drei Mitglieder weisungsungebunden handeln und ungehindert Einsicht in die Daten des Bundes haben gewährleistet. Der Entwurf ging Ende Juni auch an Bundesrat Ueli Maurer mit dem Ersuchen ihn raschmöglichst auf seine Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht zu überprüfen. Diese Überprüfung liess bisher auf sich warten. Auf Antrag von Hanspeter Gass hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung trotzdem beschlossen. Sie soll im Kantonsblatt veröffentlicht werden. Sobald der positive Bescheid aus Bern eintrifft wird sie wirksam erklärt.
Im Kanton Basel-Stadt wird das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) durch die Fachgruppe 9 der Staatsanwaltschaft vollzogen. Die im Anschluss an die Anti-WEF Demonstration vom 26. Januar 2008 ausgelöste intensive politische Diskussion zeigte, dass die alleinige Zuständigkeit des Bundes im Bereich der Aufsicht über den Staatsschutz als unbefriedigend erachtet und angezweifelt wird.
Regierungsrat Hanspeter Gass als Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes setzte zur Erarbeitung einer kantonalen Staatsschutzverordnung unter seinem Präsidium eine aus Fachleuten der Verwaltung bestehende Arbeitsgruppe ein. Als unabhängiger Rechtsgelehrter wurde Professor Markus Schefer von der juristischen Fakultät der Universität Basel beigezogen. Ebenso beigezogen wurde Dr. Beat Rudin, Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete eine kantonale Staatsschutzverordnung, deren wichtigste Bestimmung die Schaffung einer kantonalen Aufsichtskommission ist. Diese soll aus drei Mitgliedern bestehen, die vom Regierungsrat auf eine Amtsdauer von jeweils vier Jahren gewählt werden. Wählbar sind Personen mit Schweizer Bürgerrecht, deren Sicherheitsprüfung gemäss BWIS positiv ausgegangen ist. Sie dürfen weder Mitglieder des Grossen Rates noch des Regierungsrates sein und auch keiner mit der Strafverfolgung befassten richterlichen Behörde oder einer auskunftspflichtigen Behörde angehören. In der kantonalen Staatsschutzverordnung werden zudem die Abläufe und die Schnittstellen der Fachgruppe 9 transparent dokumentiert.
Die Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS) besagt, dass kantonale Aufsichtsbehörden in Daten des Bundes nur Einsicht nehmen dürfen, soweit der Dienst für Analyse und Prävention des Bundesamtes für Justiz (DAP) zustimmt. Damit die vorgesehene Aufsichtskommission nicht von dieser Zustimmung des DAP abhängig ist, sieht die von der Arbeitsgruppe ausgearbeitete Verordnung vor, dass die Aufsichtskommission Teil der kantonalen Staatsschutzbehörde im Sinne des Bundesgesetzes (BWIS) ist. Sie hat damit ungehinderten Zugang zu allen Daten beziehungsweise das Erfordernis einer vorgängigen Zustimmung des DAP entfällt. Damit ist im Kanton Basel-Stadt eine wirksame Aufsicht installiert und der vom Bundesrecht gegebene Handlungsspielraum für den Kanton Basel-Stadt maximal ausgenutzt.
Zu dieser Organisation der kantonalen Aufsichtsbehörde hatte sich im Mai 2009 im Namen von Bundesrat Ueli Maurer der stellvertretende Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) dahingehend geäussert, dass dies zur Vertrauensbildung dienen kann, indem die zusätzlich ernannten Personen im direkten Einbezug erkennen können, dass die Fachgruppe 9 ihren Auftrag rechtmässig wahrnimmt. Die Arbeitsgruppe finalisierte den Verordnungsentwurf gestützt auf diese Rückmeldung auftragsgemäss noch vor den Sommerferien und schickte ihn am 26. Juni nochmals an Bundesrat Ueli Maurer mit dem Ersuchen, ihn konkret auf seine Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht zu überprüfen.
Diese Überprüfung wurde zunächst auf etwa Ende September und auf nochmaliges Intervenieren auf etwa Mitte September in Aussicht gestellt. Regierungsrat Hanspeter Gass entschloss sich, die Staatsschutzverordnung dem Regierungsrat trotzdem zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung von heute Dienstag die Verordnung genehmigt. Sie soll im Kantonsblatt veröffentlicht, aber erst nach der Überprüfung ihrer Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht vom Regierungsrat für wirksam erklärt werden.
Falls wider Erwarten Bundesrat Ueli Maurer an der Verordnung etwas beanstandet, muss das weitere Vorgehen festgelegt werden.