Die Regierungen beider Basel beschliessen ein neues Konzept für die Behindertenhilfe
MedienmitteilungDie Leistungen der Behindertenhilfe sollen sich verstärkt am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderung ausrichten und ihnen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das ist der wichtigste Grundsatz des Konzepts der Behindertenhilfe für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Das Konzept wurde gemäss dem Auftrag der Bundesgesetzgebung von den beiden Basel im Austausch mit Betroffenen und Behinderteneinrichtungen erarbeitet. Die Regierungen beider Basel haben das Konzept verabschiedet und dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Nach der Zustimmung des Bundesrates zum Konzept wollen die Regierungen auch die Umsetzung zwischen den Kantonen abstimmen und gemeinsam vorgehen.
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben gemeinsam ein Konzept für die Behindertenhilfe erarbeitet. Darin wird deutlich, dass in der Behindertenhilfe drei Partner eng zusammenarbeiten müssen: der einzelne Mensch mit einer Behinderung braucht eine Unterstützungsleistung, die Einrichtungen und weitere Anbieter der Behindertenhilfe in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Beschäftigung erbringen diese Leistungen und der Kanton plant, beaufsichtigt und finanziert sie grösstenteils.
Im Mittelpunkt des Konzepts steht der Mensch mit einer Behinderung mit seinem individuellen Bedarf. Der Unterstützungsbedarf soll aufgrund eines politisch definierten Leistungskatalogs für jede Person ermittelt werden. Gestützt darauf soll die Finanzierung personenbezogen erfolgen und damit den Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung über die Wahl der Unterstützungsleistungen eingeräumt werden.
Wichtige Partner bleiben die jetzigen Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie bieten wie bisher Ihre Leistungen an, sind aber herausgefordert, vermehrt Entwicklungsmöglichkeiten anzubieten. Dazu gehören Formen der ambulanten Begleitung, welche den Menschen mit einer Behinderung eine möglichst grosse Selbstbestimmung ermöglichen.
Die Bundesgesetzgebung verlangt von den Kantonen, dass Menschen mit Behinderung ein ausreichendes Angebot an Institutionen zur Verfügung steht, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht. Mit dem Rückzug der Eidgenössischen Invalidenversicherung aus der Regelung und Finanzierung von Behinderteneinrichtungen haben die Kantone seit dem 1. Januar 2008 die Verantwortung dafür übernommen. Basel-Stadt und Basel-Landschaft arbeiten in der Sicherung des Angebots bereits seit Jahren eng zusammen und planen die Weiterentwicklung und die Umsetzung des Konzeptes gemeinsam.
Das ehrgeizige Konzept der beiden Basler Kantone ist keine Sparübung, aber auch kein Ausbauprojekt. Vielmehr soll der Einsatz der vorhandenen Mittel optimiert werden. In erster Linie sollen Ungerechtigkeiten des bestehenden Systems überwunden werden: die historisch gewachsenen Unterschiede in den Tarifen des Angebots werden durch eine faire Abgeltung von Leistungen ersetzt. Unabhängig vom Systemwechsel ist allerdings durch demografische, medizinische und gesellschaftliche Entwicklungen mit einer weiteren Kostensteigerung in der Behindertenhilfe zu rechnen. Im Jahr 2008 wurden in Wohnheimen, Tagesstätten und Werkstätten in Basel-Stadt und Basel-Landschaft rund 3300 Plätze angeboten. Der Aufwand für diese Angebote beträgt über 200 Millionen Franken im Jahr.
Der angestrebte Systemwechsel soll schrittweise vollzogen werden. Nach der Genehmigung des Konzeptes durch den Bundesrat können erste Praxiserprobungen stattfinden und die kantonalen Gesetze angepasst werden. Ab 2012 werden die neuen Leistungskataloge angewendet, und ab etwa 2015 dürfte das System des individuellen Bedarfs funktionieren.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien können das Konzept der Behindertenhilfe bei der Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe unter stefan.huetten@bl.ch oder 061 552 17 96 beziehen.