Fahrtenmodelle für verkehrsintensive Einrichtungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Fahrtenmodelle ermöglichen es das Verkehrsaufkommen von verkehrsintensiven Einrichtungen auf einem stadt- und umweltverträglichen Niveau zu halten. Mit dem neuen Richtplan hat die Regierung bereits die künftige Anwendung dieses neuen Planungsinstruments im Grundsatz beschlossen. Nun werden dem Grossen Rat die hierzu notwendigen Gesetzesanpassungen unterbreitet.
Der neue Richtplan definiert Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeiteinrichtungen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als durchschnittlich 2000 Zufahrten pro Betriebstag als verkehrsintensive Einrichtungen. In den Bebauungsplänen solcher Anlagen soll künftig ein Fahrtenmodell zur Anwendung kommen, wodurch eine maximal zulässige jährliche Fahrtenzahl festgesetzt wird. Dies ermöglicht es, weitere mögliche Standorte für verkehrsintensive Einrichtungen im Kantonsgebiet auszuweisen und das Verkehrsaufkommen an diesen Standorten auf einem stadt- und umweltverträglichen Niveau zu halten.
Die gesetzliche Verankerung der erforderlichen Bestimmungen schafft eine einheitliche Regelung für künftige Bebauungsplanverfahren, und gewährleistet dadurch Planungs-sicherheit und Gleichbehandlung für Investoren und Betreiber. Darüber hinaus wird die Grundlage geschaffen, um den Betreiber einer verkehrsintensiven Einrichtung zu einer Abgabe im Falle der Überschreitung der zulässigen Fahrtenzahl zu verpflichten.
Mit Eröffnung des neuen Einkaufszentrums Stücki im Herbst 2009 kommt im Kanton Basel-Stadt ein erstes Fahrtenmodell zur Umsetzung. Im Rahmen des damaligen Bebauungsplanverfahrens wurde die Einführung des Fahrtenmodells vom Grossen Rat als flankierende Massnahme beantragt. Auch in anderen Kantonen wie Zürich, Luzern oder Bern wurden bereits Fahrtenmodelle erfolgreich zur Umsetzung gebracht.