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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • die „Ja-Parole“ zum „Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze“ beschlossen. Ein Nein des Souveräns zu dieser Vorlage am Wochenende vom 27. September hätte angesichts der prekären finanziellen Situation der Invalidenversicherung (IV) fatale Folgen: Die IV-Schulden würden den AHV-Fonds erodieren und die 1. Säule als Ganzes akut gefährden. Die Finanzierung der IV durch die Versicherten und ihre Arbeitgeber ist seit längerer Zeit klar ungenügend. Eine befristete und dazu moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer würde der IV eine grössere Finanzierungsgrundlage bieten. (Auskunft: Regierungsrat Christoph Brutschin, Vorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 41)
  • dem Grossen Rat beantragt, das Subventionsverhältnis mit Basel Tourismus zu erneuern und für die Jahre 2010 bis 2013 einen nicht indexierten Betriebskostenbeitrag in der Höhe von jährlich 1,9 Millionen Franken zu bewilligen. Dies entspricht einer Erhöhung um 60'000 Franken (drei Prozent) gegenüber der laufenden Subventionsperiode. Damit kann ein Teil der Teuerung der letzten Jahre ausgeglichen werden. Basel Tourismus hat in der noch laufenden Subventionsperiode gute Arbeit geleistet und nahezu alle in der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton definierten Ziele erfüllt, teilweise sogar übertroffen. Die an Basel Tourismus überwiesenen Beiträge sind erfolgreich investiert worden. Ratschlag des RR (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Mirjam Ballmer (GB) betreffend „Berücksichtigung von energetischen Sanierungen bei der Beurteilung von Bauten und Anlagen“ als Anzug an den Regierungsrat zu überweisen. Der Regierungsrat teilt die im parlamentarischen Vorstoss geäusserte Ansicht, dass das öffentliche Interesse an einer Verbesserung der Energieeffizienz der Bauten und Anlagen im Kanton Basel-Stadt noch vermehrt berücksichtigt werden sollte, damit das Ziel einer Vorbildfunktion der Stadt Basel im Bereich Energie- und Ressourcenverbrauch verwirklicht werden kann. Er bezweifelt allerdings, dass mit einer Lockerung der ästhetischen Anforderungen bei energetischen Sanierungen von Gebäuden das richtige Signal ausgesendet wird. Er befürchtet vielmehr, dass bei einer solchen Änderung des Bau- und Planungsgesetzes die Bemühungen, auch bei energetischen Sanierungsmassnahmen auf eine gute Gesamtwirkung und eine qualitativ hochstehende Architektur zu achten, abnehmen würde. Im Vordergrund steht deshalb für den Regierungsrat die Möglichkeit, eine Verbesserung der Energieeffizienz durch Änderungen der Zuständigkeit beim Bewilligungsverfahren und der Wirkung von Stellungnahmen bei Bauten und Anlagen, welche nicht zur Stadt- und Dorfbild-Schutzzone zählen und nicht als Denkmal geschützt sind, zu erreichen. So soll im Einklang mit den Zielsetzungen der Motion geprüft werden, ob die Aufgabe der Gesamtabwägung der verschiedenen relevanten Interessen bei einer Bausache einer einzigen Instanz oder Behörde übertragen werden kann. Bei überzeugenden Argumenten soll dann auch bei einer ablehnenden Einschätzung durch die Stadt-, Orts- und Dorfbildkommission eine Anlage oder Baute bewilligt werden können. Schreiben des RR (Auskunft: Claudius Gelzer, Rechtsabteilung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 94 38)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Andreas Burckhardt (LDP) „zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit unseres Kantons im Steuerwettbewerb (entsprechend der Unternehmenssteuerreform II)“ zur Ausarbeitung einer Vorlage an den Regierungsrat zu überweisen. Nach einem Meinungswechsel im Grossen Rat ist der Regierungsrat, der sich schon bei der Gesetzesrevision zum Steuerpaket für Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung aussprach, bereit, eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzubereiten. Das in der Motion angeregte Teilsatzverfahren ist allerdings unterdessen überholt. Nach Meinung des Regierungsrates sollte das Teilbesteuerungsverfahren analog direkte Bundessteuer vorgesehen werden, das nach dem Zustandekommen der Unternehmenssteuerreform II des Bundes nun möglich ist. Schreiben des RR (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Sebastian Frehner (SVP) betreffend „Änderung ausländerfeindliches Verfahren bei Quellenbesteuerung“ zur Berichterstattung an den Regierungsrat zu überweisen. Im parlamentarischen Vorstoss wird insoweit eine Gleichstellung der quellenbesteuerten mit den im ordentlichen Veranlagungsverfahren besteuerten Personen verlangt, als auch im Quellensteuerverfahren die Möglichkeit vorgesehen werden soll, die Frist für die Deklaration der für eine Tarifkorrektur nötigen Angaben kostenlos bis Ende September zu verlängern. Der Regierungsrat steht diesem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber, in Abweichung von der Motion sollte aber gemäss dem Regierungsrat der Zeitraum für Tarifkorrekturgesuche nicht durch Fristerstreckung auf Antrag hin verlängert werden, da dies unnötigen administrativen Aufwand bedeuten würde. Stattdessen sollte die gesetzliche Frist, bis zu welcher Tarifkorrekturgesuche gestellt werden können, von bisher Ende März bis neu auf Ende September des auf die Fälligkeit der Leistung folgenden Kalenderjahres verlängert und dafür auf eine individuelle Fristerstreckungsmöglichkeit verzichtet werden. Schreiben des RR (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • die Petition „Ersatz des heutigen Felix Platter-Spitals durch ein neues Geriatriezentrum Basel-Stadt/Baselland“ zur Kenntnis genommen und das Gesundheitsdepartement mit der Weiterbearbeitung beauftragt.
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zu Handen des Bundesamts für Migration den vorgesehenen Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) grundsätzlich gutgeheissen. Der Kanton Basel-Stadt begrüsst das Ziel der Rückführungsrichtlinie, eine Mindestharmonisierung der Verfahren bei illegal anwesenden Personen aus Nicht-Schengen-Staaten herbeizuführen. Mit dieser Vereinheitlichung der Verfahren kann die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den übrigen Schengen-Staaten beim Vollzug von Wegweisungen in Drittstaaten verbessert wird. Antwort des RR (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Telefon 061 267 70 03)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zu Handen des Bundesamtes für Gesundheit zur vorgesehenen Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen verschiedene Verbesserungsvorschläge angebracht. So fehlen beispielsweise im Verordnungsentwurf Vorschriften zur Abluftführung bzw. zum Lüftungsaustritt. Antwort des RR (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Bauinspektorin, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94)
  • 93 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 37 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt. Sie müssen noch dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden.
  • 3 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.