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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • der Regierungsrat hat die Spitexverordnung insofern angepasst, als Beiträge für die Pflege zu Hause neu bei einem Pflegeaufwand von mindestens einer Stunde pro Tag (bisher 1,5 Stunden) ausbezahlt werden. Diese Schwellensenkung unterstützt zusätzlich das Anliegen, Heimeintritte zu vermeiden oder hinauszuzögern. Die Verordnungsänderung erfolgte im Zusammenhang mit der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Christine Keller, SP) „betreffend Anreize für die Pflege schwer kranker, behinderter oder betagter Menschen zu Hause“, der nun als erledigt abgeschrieben werden soll. Schreiben des RR (Auskunft: Martin Birrer, Leiter Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Philippe Pierre Macherel, SP) „betreffend die Sicherung und den Ausbau geriatrischer Leistungen zugunsten betagter Menschen die zu Hause wohnen“ als erledigt abzuschreiben. Das Angebot an Tagespflegeplätzen wurde in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Der Regierungsrat erachtet das bestehende Spektrum von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger derzeit als ausreichend. Das bisher vom Felix Platter-Spital geführte Tagespflegeheim soll spätestens auf den Zeitpunkt des Umzugs auf das Areal Bruderholz (2017) durch ein Ersatzangebot abgelöst werden. Falls ein weiterer Kapazitätsausbau erforderlich werden sollte, bestehen Optionen zur Realisierung von Tagespflegeangeboten. Schreiben des RR (Auskunft: Martin Birrer, Leiter Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Michael Martig, SP, „betreffend Zwischenbilanz RAI/RUG“ als erledigt abzuschreiben. Die Einführung des Resident Assessment Instrument (RAI) hat seit seiner Einführung im Jahre 2002 zu einer klaren Verbesserung der Transparenz bei der Leistungsabgeltung und zu einer messbaren Verbesserung der Pflegequalität beigetragen. Auch für die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung im Bereich der Pflegeheime ab 1. Juli 2010 ist der Kanton Basel-Stadt mit dem RAI-System gut vorbereitet. Mit geschätzten 2 Prozent des gesamten Pflegeaufwandes ist das Aufwand-Nutzen-Verhältnis gut vertretbar. Schreiben des RR (Auskunft: Martin Birrer, Leiter Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
  • die Entscheide der Kunstkreditjury über die auf Grund der Ausschreibung im Kunstkreditprogramm 2009 erfolgten künstlerischen Einsendungen genehmigt. (Auskunft: Sarah Zussy, Ressort Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 13)
  • dem Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum Zusatzvertrag betreffend Impfung im Influenza-Pandemiefall zwischen der Gesundheitsdirektorenkonferenz, santésuisse, der Gemeinsamen Einrichtung KVG und dem Bundesamt für Gesundheit wird zugestimmt. Die Vertragsanpassung wurde nötig, weil der Bund entschieden hat, bei der Grippeimpfung gegen das Virus H1N1/2009 den Impfstoff gratis zur Verfügung zu stellen. (Auskunft: Anne Witschi, Kantonsärztin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 34)
  • der Scuola Primaria Polo Scolastico Basilea die Bewilligung zur Errichtung einer privaten Schule (1. – 4. Schuljahr) für die Jahre 2010/2011 und 2011/2012 erteilt.
  • in der Anhörung zur vorgesehenen Anpassung der Verordnung über den Notfallschutz (NSFV) in der Umgebung von Kernanlagen vom Bundesamt für Energie verlangt, dass die Schutzzone 2 um Kernanlagen bedeutend grösser sein muss bzw. dass die Schweiz nur in zwei und nicht in drei Zonen eingeteilt werden muss. Gemäss Anhang zur NSFV ist der Kanton Basel-Stadt in der vorgeschlagenen Zone drei. Die vorgeschlagenen Zonen 1 und 2 umfassen einen Radius von 20 Kilometern um jede Kernanlage, in ausserhalb dieser Zonen gelegenen Gebieten soll laut Erläuterungen des Bundes auch bei einem schweren Unfall keine erhebliche Gefährdung bestehen – eine Einschätzung, die der Regierungsrat als nicht sachgerecht beurteilt. Antwort des RR (Auskunft: Anne Lévy, Leiterin Bereich Gesundheitsschutz, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 72)
  • in der Anhörung an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die Ablösung der Verordnung über die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität durch eine umfassende ABCN-Einsatzverordnung begrüsst. Die Einsatzordnung des Bundes soll in Anlehnung an die kantonalen Krisenstäbe modular und situationsabhängig aufgebaut werden. Verbesserungsvorschläge wurden im Bereich der Koordination zwischen dem Bundesführungsorgan und den kantonalen Krisenstäben angebracht. Antwort des RR (Auskunft: Anne Lévy, Leiterin Bereich Gesundheitsschutz, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 72)
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Verkehr zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 sich grundsätzlich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs angeschlossen. Darüber hinaus wurden einige Forderungen zum Regionalen Personenverkehr gestellt, so beispielsweise, dass diesem durch die Umsetzung der EU-Bahnpakete keine indirekten Kosten entstehen dürfen. Antwort des RR (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Mobilität, bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 78 55)

Hinweise

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