Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- dem Grossen Rat beantragt, die formulierte Volksinitiative „Ja zum Dialekt“ um eine unumgängliche Schlussbestimmung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit zu ergänzen („Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt der Wirksamkeit“) und die Volksinitiative für rechtlich zulässig zu erklären. Schreiben des RR (Auskunft juristische Fragen: Dr. Urs Kamber, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 80 60)
- dem Grossen Rat für die Umgestaltung der öffentlichen Entwässerungsanlagen im Bereich des Grossprojekts Novartis Campus Plus einen Kredit in der Höhe von 10,46 Millionen Franken beantragt. Ratschlag des RR (Auskunft: Thomas Geiger, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 43 30)
- dem Grossen Rat für die Erarbeitung eines Gestaltungsleitbildes für die Kleinbasler Rheinpromenade und eines darauf basierenden Gestaltungsprojektes für den Schaffhauserrheinweg einen Planungs- und Projektierungskredit in der Höhe von 400'000 Franken beantragt. Die Rheinpromenade stammt aus der Zeit zwischen 1979 und 1985. Mittels Wettbewerb soll eine überzeugende konzeptionelle Idee für die Gestaltung der Rheinpromenade zwischen Stachelrain und Dreirosenbrücke gefunden werden. Schreiben des RR (Auskunft: Dirk Leutenegger, Hochbau- und Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 41)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Eveline Rommerskirchen, GB) betreffend „koordinierte Massnahmen bezüglich des Schleichverkehrs durch Wohnquartiere an der Kantonsgrenze“ als erledigt abzuschreiben und drei parlamentarische Vorstösse zu Tempo 30 (Anzug Eveline Rommerskirchen, Anzug Daniel Göpfert, SP, und Anzug Brigitte Heilbroner-Uehlinger, SP) stehen zu lassen. Zur Zeit laufen im Bau- und Verkehrsdepartement konzeptionelle Arbeiten zur Anpassung der Netzhierarchie der Strassen mit einer Unterteilung in verkehrsorientierte und siedlungsorientierte Kategorien. Letztere bilden die Basis für eine notwendige Überprüfung der Tempo 30-Zonen. Schreiben des RR (Auskunft: Barbara Auer, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 39)
- die Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz und die Prämienbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz angepasst. In den Jahren 1991 und 1995 wurden durch zwei massive Prämiensenkungen und eine gleichzeitige Erhöhung der Feuerschutzfondseinlage die Prämieneinnahmen um ca. 30 Prozent reduziert. Dies führte dazu, dass im zehnjährigen Durchschnitt ein jährlicher Verlust von 3 – 4 Millionen Franken im technischen Versicherungsgeschäft entstanden ist. Dieser wurde jeweils dem Reservefonds belastet. Die Gebäudeversicherungsprämien wurden deshalb basierend auf dem Kostendeckungsprinzip moderat erhöht. Der durchschnittliche Prämiensatz im Kanton Basel-Stadt ist auch nach der Erhöhung per 1. Januar 2010 der tiefste in der Schweiz. (Auskunft: Dr. Alexandra Schilling, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- die Jahresrechnung 2008 des TSM Schulzentrums für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Münchenstein genehmigt.