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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • dem Grossen Rat beantragt, der Multikulturellen Suchtberatungsstelle beider Basel (MUSUB) für die Jahre 2010 bis 2013 Subventionen in der Höhe von jährlich 200'000 Franken zu bewilligen. Dies entspricht einer Erhöhung um 90'000 Franken gegenüber dem aktuell geleisteten Betriebskostenbeitrag. Dazu kommen wie bisher jährlich 150'000 Franken aus dem Alkoholzehntel, so dass die Unterstützung des Kantons Basel-Stadt insgesamt 350'000 Franken pro Jahr beträgt. Die MUSUB ist eine als Verein konstituierte, migrationsspezifische und regional tätige Suchtberatungsstelle im Bereich der legalen und illegalen Substanzen sowie der Spielsucht. Ausgabenbericht RR (Auskunft: Eveline Bohnenblust, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 25)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Beatriz Greuter, SP) betreffend „flankierende Massnahmen im Gundeli nach Eröffnung der Nordtangente“ als erledigt abzuschreiben. Im Zusammenhang mit der Eröffnung der Nordtangente Mitte 2008 wurden verschiedene nachhaltige Massnahmen zur Reduktion des Durchgangsverkehrs durch das Gundeldingerquartier umgesetzt. In den letzten Jahren wurde in der Dornacher- und in der Gundeldingerstrasse eine stetige Verkehrsabnahme festgestellt. Von einer weiteren Verkehrsreduktion im Gundeli ist auszugehen. Im weitern ist für diesen Herbst ein „Runder Tisch“ auf politischer Ebene unter Beteiligung der Verkehrsbetriebe zum Thema Tempo 30 und Öffentlicher Verkehr. Schreiben des RR abrufbar. (Auskunft: Martin Weibel, Abt. Mobilitätslenkung, Bau- und Verkehrsdepartement, Te. 061 267 81 77)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Anita Heer, SP) betreffend „Weiterentwicklung Tarifverbund Nordwestschweiz zu einem Verkehrsverbund“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass aufgrund der politischen und strukturellen Gegebenheiten die Weiterentwicklung des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW) zu einem Verkehrsverbund kurz und mittelfristig nicht sinnvoll ist, da mit einem gezielten Ausbau der bestehenden Zusammenarbeit das Ziel einer gemeinsamen Strategie und Angebotsplanung schneller erreicht werden kann. Längerfristig könnte der Weiterausbau der bestehenden Gremien in die Nähe eines Verkehrsverbunds führen. Ein Verkehrsverbund hat eine sehr zentrale Struktur. Ein wesentlicher Teil der Kompetenzen, die heute bei den Unternehmen und Kantonen liegt, wird im Verkehrsverbund von zentralen Organen übernommen. Schreiben des RR abrufbar. (Auskunft: Stephan Herzog, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 18)
  • für das Kalenderjahr 2010 bei den natürlichen und juristischen Personen den Gutschriftzins auf Steuervorauszahlungen auf 1,5% und den Belastungszins für Steuerausstände auf 4,5 % festgelegt. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • für den Ersatz einer Röntgenanlage für die Urologie im Universitätsspital Basel Ausgaben in der Höhe von 620'000 Franken zum Vollzug freigegeben.
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Justiz den Entwurf zu einer Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren grundsätzlich begrüsst. Gutgeheissen wird auch das neue Dienstleistungsangebot des Bundesamts für Justiz, für Gerichtsurkunden und Parteiangaben der Öffentlichkeit einheitliche Formulare zur Verfügung zu stellen. Es sollte aber den Parteien überlassen bleiben, diese zu nutzen oder auch nicht. In der gleichzeitig durchgeführten Vernehmlassung zum Entwurf zu einer Bundesverordnung über die Anpassung von Verordnungen an die Schweizerische Zivilprozessordnung weist der Regierungsrat darauf hin, dass die heute sehr geringen Ansätze für gerichtliche Verfahren in betreibungsrechtlichen Summarsachen deutlich heraufgesetzt bzw. die Gebührenrahmen erweitert werden sollten. Antwort des RR (Auskunft: Cathia Pertinez, Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 48)
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Sekretariats der Staatspolitischen Kommission die vorgesehene Änderung des Ausländergesetzes grundsätzlich begrüsst. Unter anderem sollen Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss künftig leichter Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt haben, wenn ihre Ausbildung von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Wert ist. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass der Bund mit Weisungen, Kreisschreiben etc. dafür sorgen muss, dass die unbestimmten Ermessensbegriffe von den kantonalen Vollzugsorganen gleich ausgelegt werden. Antwort des RR(Auskunft: Hansjürg Dolder, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
  • in der Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements die Totalrevision der Pflegekinderverordnung (PAVO) und die damit verbundene Aufteilung in eine Kinderbetreuungsverordnung und in eine Adoptionsverordnung grundsätzlich begrüsst. Allerdings ist die Regelungsdichte des Vorentwurfs deutlich zu hoch. Der Regierungsrat regt aber an, die Kinderbetreuungsverordnung unter stärkerem Einbezug der Kantone, die für die Umsetzung zuständig sind, nochmals vollständig zu überarbeiten, denn in der vorliegenden Form wird der Vorentwurf eher abgelehnt. Der Vorentwurf der Adoptionsverordnung wird mit wenigen Änderungsvorschlägen unterstützt. Antwort des Regierungsrates (pdf-file 3 MB) (Auskunft: Thomas Mächler, Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 73)