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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Brigitta Gerber (GB) betreffend besseres Risikomanagement durch geschlechtsspezifisch ausgewogene Besetzung der Verwaltungsräte im öffentlichen und halböffentlichen Bereich als teilweise rechtlich zulässig zu erklären und sie ihm zur Ausarbeitung einer Vorlage zu überweisen. Rechtlich zulässig soll sie sein, soweit sie vom Regierungsrat eine Vorlage zur Ergänzung der Kantonsverfassung verlangt, wonach mindestens 30 Prozent der Mandate in der öffentlichen Verwaltung an Frauen gehen sowie vorbereitend darauf hinzuwirken, das öffentliche Aufgaben sowohl von Frauen wie auch von Männern wahrgenommen werden können. Dazu braucht es nach Auffassung des Regierungsrates keine Verfassungsänderung, ausreichend ist eine Anpassung auf Gesetzesstufe. Als rechtlich unzulässig soll die Motion erklärt werden, soweit sie die Überprüfung der Verhältnisse der Geschlechter in den öffentlichen und halböffentlichen Körperschaften verlangt. Diese geforderte Abklärung stellt eine Massnahme der Verwaltung dar, welche in Form eines Anzuges angeregt werden müssen. Schreiben des RR (Auskunft: Cathia Gräflin, Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 48)
  • die Petition „zur Verhinderung der Zerstörung einer historischen Häusergruppe im Herzen des Matthäusquartiers“ zur Kenntnis genommen und das Bau- und Verkehrsdepartement mit der Weiterbearbeitung beauftragt.
  • der Suchthilferegion Basel (SRB) für den Betrieb der Kontakt- und Anlaufstellen (K + A), der Beratungsstelle Drop In und der Nachsorgestelle Step Out für die Jahre 2010 bis 2013 Betriebsbeiträge in der Höhe von insgesamt 3,155 Millionen Franken pro Jahr genehmigt. Dies entspricht einer jährlichen Erhöhung um insgesamt 190'000 Franken. Von den zusätzlichen Mitteln sind 110'000 Franken für eine Optimierung und Intensivierung der Beratung und Betreuung in den K + A vorgesehen, 80'000 Franken sollen vor allem für seit Langem anstehende Lohnerhöhungen von Mitarbeitenden der K + A eingesetzt werden. Die SRB bietet vielfältige, aufeinander abgestimmte Dienstleistungen im Suchtbereich an. Ratschlag des RR(Auskunft: Eveline Bohnenblust, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 25)
  • auf der Grundlage des Konzepts Quartiertreffpunkte Basel-Stadt (www.quartierarbeit.bs.ch) die Subventionsverhältnisse mit zwölf Trägerschaften von Quartiertreffpunkten um ein Jahr bis Ende 2010 verlängert. Die bewilligten Subventionen (90000 Franken bzw. 50000 Franken bei zwei Treffpunkten im gleichen Quartier) für das Jahr 2010 in der Übersicht:

# >2||Verein Treffpunkt Breite| 90000 Fr. >2||Verein Familienzentrum Gundeli| 90000 Fr. >2||Verein Kontaktstelle für Eltern und Kinder Basel-West| 90000 Fr. >2||Verein Quartiertreffpunkt Kasernenareal| 90000 Fr. >2||Verein Burg am Burgweg| 90000 Fr. >2||Trägerverein QuBa (Quartierzentrum Bachletten)| 90000 Fr. >2||Verein Quartiertreffpunkt LoLa | 90000 Fr. >2||Verein Quartiertreffpunkt Kleinhüningen| 90000 Fr. >2||Trägerschaft Eltern Kind Zentrum MaKly| 50000 Fr. >2||Verein Begegnungszentrum Kleinbasel UNION| 50000 Fr. >2||Verein Quartiertreffpunkt Hirzbrunnen| 50000 Fr. >2||Verein Eltern Centrum Hirzbrunnen ELCH| 50000 Fr.

Im Rahmen der IG Quartierarbeit haben sich die Trägerschaften zuvor darauf geeinigt, die Weiterführung der laufenden Subventionsperiode um ein Jahr zu beantragen, damit die Laufzeit der Verträge sowohl des Kantons wie auch der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige und der Christoph Merian Stiftung für die nachfolgende Subventionsperiode 2011 bis 2013 aufeinander abgestimmt werden kann. Die Quartiertreffpunkte sind Orte der Begegnung für die Quartierbevölkerung, unabhängig von deren kultureller, sprachlicher oder sozialer Herkunft. Sie tragen zur Verbesserung der sozialen und kulturellen Lebensqualität der Quartierbevölkerung bei und leisten einen wichtigen Beitrag für ein verständnisvolles Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Kontaktstelle für Quartierarbeit, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 60)

- den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5660 des Tiefbauamts betreffend Umgestaltung der Wettsteinallee, Abschnitt Kienbergstrasse bis Schwörstadterstrasse, inklusive der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien genehmigt. Gestützt auf den Bebauungsplan Wettsteinallee/Areal Hoffmann-La Roche wird die südliche Baumallee der Wettsteinallee bis zur Schwörstadterstrasse verlängert. Die Kosten dafür trägt die Hoffmann-La Roche AG. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)

  • die Pauschalgebühr für die Benutzung des Schlachthofes für das Jahr 2009 auf 244'000 Franken pro Monat festgesetzt. (Auskunft: Dr. Markus Spichtig, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 32 14)
  • 12 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen bestätigt. Sie müssen noch dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden. Schreiben des RR