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Regierungsrat lehnt Petition zum unveränderten Erhalt eines Gebäudeensembles am Steinenberg / Steinenvorstadt ab

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat lehnt eine Petition ab welche den Erhalt von drei Gebäuden am Steinenberg und in der Steinenvorstadt fordert. Dabei handelt es sich um die Bauten der ehemaligen "Alten Bayrischen Bierhalle". Der Gebäudeeigentümer plant im Einklang mit der Denkmalpflege die Wiederherstellung des Stadtpalais-Ensembles am Steinenberg und einen Neubau in der Steinenvorstadt.

Der Regierungsrat lehnt die Petition für den Erhalt von drei Gebäuden am Steinenberg und in der Steinenvorstadt ab. Bei den betroffenen Liegenschaften handelt es sich einerseits um das Gebäude an der Steinenvorstadt 1a, in dem das Restaurant Mr. Wong untergebracht ist, andererseits um die Gebäude Steinenberg 21 und 23 gegenüber dem Stadtcasino. Diese Gebäude beherbergten früher die durchgehende "Alte Bayrische Bierhalle". Die Wandgemälde an den Gebäuden nehmen heute noch Bezug auf diese alte Nutzung.

Die im September 2009 eingereichte Petition des Heimatschutzes, des Mieterverbandes, der Freiwilligen Denkmalpflege und der Stiftung für das Basler Stadtbild fordert angesichts eines beabsichtigen Umbauprojekts die Einweisung dieser und der benachbarten Gebäude in eine Planungszone. Damit soll erreicht werden, dass eine im Rahmen der Zonenplanrevision vorgesehene Zonenänderung abgewartet werden muss. Die Petenten zielen damit auf eine Einweisung aller Liegenschaften in die Schutzzone.

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass den teilweise berechtigten Schutzanliegen bereits Rechnung getragen wird. Dies insofern, als am Steinenberg im Dialog zwischen Bauherrschaft und Denkmalpflege ein Projekt entwickelt wird, das die schutzwürdige Ensemblewirkung berücksichtigt und durch eine entsprechende Fassadengestaltung auch architektonisch unterstreicht. Das Gebäude an der Steinenvorstadt hingegen wird als nicht schutzwürdig eingestuft, da es über die Jahre bereits zu stark verändert worden ist. Im Rahmen der Zonenplanrevision ist am Steinenberg eine Schutzzone und für die Liegenschaft Steinenvorstadt 1a eine Ziffernzone vorgesehen.

Mit diesem Vorgehen unterstützt der Regierungsrat zum einen die Wiederherstellung der schutzwürdigen Ensemblewirkung am Steinenberg, zum anderen möchte er einen Neubau in der Steinenvorstadt ermöglichen, anstelle des als nicht denkmalwürdig eingestuften Altbaus.

Weitere Auskünfte

Thomas Lutz, Telefon +41 (0)61 267 66 30 Denkmalpflege Bau- und Verkehrsdepartement