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Die Basler Denkmalpflege und das Hochbau- und Planungsamt werden zusammengelegt - Änderung der Verordnung betreffend die Denkmalpflege

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Basler Denkmalpflege und das Hochbau- und Planungsamt werden auf den 1. September 2010 zusammengelegt. Zum selben Zeitpunkt tritt der neue Basler Denkmalpfleger Daniel Schneller seine Stelle an. Die Leitung des neuen Amtes mit den drei Bereichen Planung Hochbau und Denkmalpflege übernimmt Kantonsbaumeister Fritz Schumacher. Zudem hat der Regierungsrat eine Änderung der Verordnung betreffend die Denkmalpflege beschlossen welche insbesondere die Rechtssicherheit für die Eigentümerschaft von Denkmälern erhöht und eine freiere Zusammensetzung des Denkmalrats ermöglicht.

Von der Zusammenlegung der beiden genannten Ämter verspricht sich der Regierungsrat nicht nur Synergien und Effizienzgewinne, sondern letztlich auch eine Stärkung der Denkmalpflege, die im Zuge der Verwaltungsreorganisation RV09 aus dem ehemaligen Ressort Kultur des Erziehungsdepartements ins Bau- und Verkehrsdepartement eingegliedert und dem Departementsvorsteher vorerst direkt unterstellt worden ist.

Die Basler Denkmalpflege spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die bauliche und räumliche Weiterentwicklung der Stadt Basel zu definieren. Die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten zur anstehenden Zonenplanrevision basieren denn auch auf einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Hochbau- und Planungsamt und der Denkmalpflege. Diese fruchtbare Zusammenarbeit soll nun durch die Zusammenlegung der beiden Ämter institutionalisiert werden. Die Denkmalpflege ist im Übrigen in vielen anderen Städten organisatorisch mit dem Bereich Städtebau verknüpft.

Fasst man die Aufgabe der Denkmalpflege etwas übergreifender und vernetzter, so besteht diese zwar grundsätzlich in der Bewahrung des schützenswerten baulichen Erbes. Dazu ist es allerdings auch wichtig, dem unmittelbaren Umfeld der Objekte und übergeordneten Zusammenhängen Beachtung zu schenken. Nachhaltige Bewahrung eines Bauwerks oder eines Gebäudeensembles setzt voraus, dass dessen Nutzung mitberücksichtigt wird. Legt man den Aufgaben der Denkmalpflege dieses übergreifende Zusammenwirken von konservatorischem Bewahren und entwicklungsorientierten Aspekten zugrunde, resultiert ein im städtischen Interesse günstigeres Gesamtresultat.

Im Bereich Denkmalschutz hat der Regierungsrat zudem eine Änderung der Verordnung betreffend die Denkmalpflege beschlossen. Insbesondere wurde das Verfahren für bauliche Veränderungen bereits geschützter Liegenschaften transparenter gestaltet und dadurch die Rechtssicherheit der betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer erhöht. Ferner sollen das Verfahren zur Unterschutzstellung gestrafft und der Denkmalrat im Sinne der gesetzlichen Grundlage optimal besetzt werden können.

Sowohl mit der Zusammenlegung der Denkmalpflege und des Hochbau- und Planungsamts wie auch mit den Änderungen in der Verordnung zur Denkmalpflege soll eine frühere und umfassendere Interessensabwägung gefördert werden. Mit der Reorganisation werden Schnittstellen zwischen der Denkmalpflege und den Ämtern des BVD besser aufeinander abgestimmt, Prozessabläufe besser organisiert und Ressourcen zielgerichteter eingesetzt.

Die anstehende Organisationsentwicklung wird in Absprache mit dem Nachfolger des auf Ende Juni pensionierten Leiters der Basler Denkmalpflege, Alexander Schlatter, in Angriff genommen. Daniel Schneller, der neue Leiter Denkmalpflege, tritt seine Stelle am 1. September 2010 an.

Hinweise

Siehe auch: Medienmitteilung vom 3. März 2010 (Neuer Leiter Denkmalpflege)

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Hans-Peter Wessels, Telefon +41 (0)61 267 91 58 Vorsteher Bau- und Verkehrsdepartement