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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem ...

  • dem Grossen Rat beantragt, die formulierte Volksinitiative "für eine faire Einbürgerung (Sprachinitiative)" für rechtlich zulässig zu erklären. Die Staatskanzlei hat am 28. Oktober 2009 festgestellt, dass die die Volksinitiative mit 3'106 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. (Auskunft: Barbara Derungs, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 73)
  • in Erfüllung der Motion Gabi Mächler (SP) "für die Zulassung von Unterlistenverbindungen bei den Grossratswahlen" den Entwurf für eine entsprechende Anpassung des Wahlgesetzes an den Grossen Rat weitergeleitet. Dies verbunden mit dem Antrag, nicht darauf einzutreten und die Motion als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat hat sich bereits im Jahre 2004 gegen dieses Anliegen ausgesprochen. Auch heute noch ist er der Meinung, dass das Statuieren des Verbots von Unterlistenverbindungen und die Einführung der 5%-Sperrklausel der richtige Weg war, um der zunehmenden Zersplitterung der politischen Kräfte entgegenzuwirken. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Alfred Sommer, Leiter Rechtsabteilung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Antrag Michael Martig "zur Einreichung einer Standesinitiative betreffend Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos" als erledigt abzuschreiben und den Regierungsrat zur Einreichung einer Standesinitiative zu beauftragen. Die Standesinitiative soll dabei nicht nur die Harmonisierung der Alimentenhilfe umfassen, sondern die Harmonisierung der gesamten Existenzsicherung. Bei den Bedarfsleistungen gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen und teilweise auch eine mangelnde Koordination innerhalb der Kantone. Deshalb braucht es eine schweizweite Gesamtvision zur Existenzsicherung. Schreiben des Regierungsrates Auskunft: Sarah Thönen, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 69 04)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Maria Berger-Coenen, SP) betreffend "Erleichterung des Fachhochschulzugangs mit einer Gymnasial- oder Fachmatur" als erledigt abzuschreiben. Auf der Basis seiner Grundhaltung, dass die Allgemeinbildungs- und die Berufsbildungswege gleichwertig sind, vertritt der Regierungsrat die Auffassung, dass auch der Weg vom Gymnasium oder von der Fachmaturitätsschule an eine Fachhochschule herausfordernd sein soll. Zu diesen Herausforderungen gehören das im Fachhochschulgesetz zwingend vorgeschriebene Absolvieren eines berufsspezifischen Praktikums und die Suche einer Praktikumsstelle. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Helen Schai-Zigerlig, CVP) betreffend "Schutz der Kinder vor Internetkriminalität" als erledigt abzuschreiben. Die Schule hat den Auftrag, die Kinder und Jugendlichen ab der ersten Primarklasse in den verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet einzuführen. Dabei stehen zwei Ziele im Vordergrund: Zum einen geht es darum, das riesige Potential des Internets für den Bildungsprozess zu nutzen. Zum andern hat die Schule den Auftrag, die Schülerinnen und Schüler im schulischen Kontext vor den Gefahren des Internets zu schützen. Der Regierungsrat stimmt auch der Auffassung der Anzugstellenden zu, wonach die Schule den Auftrag habe, die Eltern auf die Risiken des Internets hinzuweisen und sie diesbezüglich in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen. Dazu haben die Schulen verschiedene Massnahmen getroffen. So führt - um ein aktuelles Beispiel zu nennen - das Erziehungsdepartement momentan in Zusammenarbeit mit der Medien- und Theaterfalle Basel verschiedene Veranstaltungen für Jugendliche, Eltern, Lehr- und Fachpersonen zum Thema "Risiken und Chancen des Internets" durch. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christoph Wydler, VP/DSP) betreffend "Strahlung von Computer-Netzwerken in Schulen" als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat nimmt das Thema der Strahlenbelastung sehr ernst und ist bemüht, die Strahlungsimmissionen möglichst gering zu halten. Er orientiert sich dabei an den gesetzlichen Grundlagen und an den Empfehlungen der Bundesbehörden. In Unterrichts- und Arbeitsräumen, welche fix und häufig für Arbeiten mit dem Computer verwendet werden, sind verkabelte Computernetzwerke eingerichtet. An manchen Schulstandorten ist aber die Einrichtung von verkabelten Computernetzwerken nicht möglich. Das Anliegen des Vorstosses, Access Points in Unterrichtszimmern generell zu verbieten, würde deshalb die didaktischen Möglichkeiten empfindlich beschneiden und die baselstädtischen Schülerinnen und Schüler einem nicht verantwortbaren Konkurrenznachteil aussetzen. Die Zulassung von drahtlosen Netzwerken ist aber an die Bedingung geknüpft, alle vorsorglichen Massnahmen zur Minimierung der Strahlenbelastung zu treffen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • im Zusammenhang mit dem Wechsel der Zuständigkeit für die Durchführung des Adoptionsverfahrens und der Aussprechung der Adoption vom Justiz- und Sicherheitsdepartement auf das Erziehungsdepartement die Verordnung zur Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und die Ergänzung der Verordnungen betreffend die Zuständigkeiten angepasst. (Auskunft: Thomas Mächler, Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 73)
  • die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen erlassen. (Auskunft: Thomas Mächler, Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 73)
  • das Kulturfördergesetz rückwirkend per 1. Januar 2010 für wirksam erklärt. Die Referendumsfrist ist am 5. Dezember 2009 unbenutzt abgelaufen und alle weiteren Vorbereitungshandlungen konnten in der Zwischenzeit erledigt werden.
  • die Vereinbarung mit dem Verein für Kinderbetreuung Basel betreffend das stationäre sozialpädagogische Angebot des Kinderhauses Gellert ab 1. Januar 2010 um weitere vier Jahre verlängert. Die Tarife pro Belegungstag wurden auf 220 Franken für Vollzeitbetreuung bzw. 179 Franken für Teilzeitbetreuung festgesetzt. Das Kinderheim Gellert hat den Auftrag, Kleinkindern und Kindern in einer Krisensituation den notwendigen Schutz sowie eine ihrer Situation und Entwicklung angemessene Förderung, Erziehung, Begleitung, Pflege und Versorgung zu bieten. In enger Zusammenarbeit mit den zuweisenden Stellen und den Eltern wird eine Reintegration in die Herkunftsfamilie angestrebt. (Auskunft: Ruedi Hafner, Fachstelle Jugendhilfe, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 68 03)
  • dem Verein Telehilfe Basel für die Jahre 2010 bis 2012 einen Betriebskostenbeitrag von jährlich 48'400 Franken pro Jahr bewilligt. Die Tele-Hilfe Basel existiert schon seit 43 Jahren und hat während dieser Zeit vielen Menschen in Not und Krisensituationen helfen können. Die Zahl der Anrufe bzw. Beratungsgespräche ist steigend. Die Beratungsstelle TELEFON 143 ist rund um die Uhr erreichbar. Seit dem 1. Oktober 2005 betreibt der Verein Tele-Hilfe Basel zusätzlich den telefonischen und online-Beratungsdienst "Elterntelefon". (Auskunft: Timon Streicher, Politikvorbereitung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 76 47)
  • von der "Petition gegen die Sexmesse Extasia" Kenntnis genommen und das Präsidialdepartement mit der Beantwortung beauftragt.
  • von der "Petition betreffend Freiräume im unteren Kleinbasel und Kleinhüningen" Kenntnis genommen und das Erziehungsdepartement mit der Beantwortung beauftragt.
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit die vorgesehene Revision der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung und der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung grundsätzlich begrüsst. Mit der Einführung des eidgenössischen Lebensmittelkontrolleurendiplom werden jedoch die Inhaber von kantonalen Diplomen künftig auf dem Arbeitsmarkt schlechter gestellt sein. In einer Übergangsbestimmung soll deshalb festgelegt werden, dass diese ein eidgenössisches Lebensmittelkontrolleurendiplom beantragen können. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Philipp Hübner, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • 23 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.