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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • in der Beantwortung der Petition "Förderung der Alternativkultur Basel-Stadt" zuhanden der Petitionskommission darauf hingewiesen, dass ein nicht unwesentlicher Anteil der staatlichen Kulturfördermittel direkt dem freien Kunstschaffen zukommt. Unverzichtbar sind für die Vergabe von öffentlichen Mitteln die Definition von klaren Kriterien und das Vorhandensein gewisser Strukturen. (Auskunft: Michael Koechlin, Leiter Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 23)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Regierungsrat die Motion Markus Lehmann (CVP) betreffend "Wettbewerbsfähige Gebühren" als Anzug zu überweisen. Eine Motion kann sich nicht auf einen an den Regierungsrat delegierten Rechtssetzungsbereich beziehen. Da dies aber vorliegend der Fall ist, erweist sich die Motion als rechtlich nicht zulässig. Inhaltlich werden die Anliegen der Motionäre hinsichtlich der Wettbewerbsfähigtkeit von Basel als Veranstaltungsort begrüsst. Der Regierungsrat hat im Frühjahr mehrere Departemente unter der Federführung des Justiz- und Sicherheitsdepartements damit beauftragt, die Sicherheitskosten für nicht sportliche Grosveranstaltungen im St. Jakob-Park zu überprüfen. Auch bei den Grossveranstaltungen ausserhalb des St. Jakob-Parks ist der Regierungsrat der Meinung, dass die zukünftige Gebühren- und Kostenregelung so ausgestattet werden sollte, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Veranstaltungsortes Basel garantiert ist. Um attraktive Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, soll die geltende Gebühren- und Kostenerlassregelung überprüft werden. Der Regierungsrat ist deshalb bereit, den Vorstoss als Anzug entgegenzunehmen, er kann so innert nützlicher Frist über allfällige Entscheide berichten. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Marcel Meier, Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 27)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Regierungsrat die Motion Mirjam Ballmer (GB) betreffend "Vereinfachung von Zwischennutzung" als Anzug zu überweisen. Da die kantonale Bewilligungspraxis innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben grundsätzlich liberal ist, besteht für eine weitergehende Anpassung der Bestimmungen im Bau- und Planungsgesetz keine Veranlassung. Die Förderung von Zwischennutzungen im Falle von noch nicht abgeschlossenen Arealtransformationen ist deshalb vorab über Anreizsysteme, Überzeugungs- und Beratungsangebote zu Gunsten der betroffenen Liegenschaftsbesitzer sowie potenzieller Nutzer zu bewirken. Der Regierungsrat unterstützt die aktive Förderung von kulturellen Zwischennutzungen bei Arealtransformationen ausdrücklich, da zeitlich befristete Nutzungen von Innen- und Aussenräumen für die Stadtentwicklung, die Kulturpolitik und für die Kreativ- wie auch für die Immobilienwirtschaft von grosser Bedeutung sind. Der Regierungsrat strebt einen möglichst einfaches Konzept bzw. einen Leitfaden an, welcher allgemeinverständlich aufzeigt, wie Zwischennutzungen von Seiten der Behörden und von Privaten möglichst unbürokratisch realisiert werden können. Darüber wird der Regierungsrat in der Beantwortung des vorliegenden parlamentarischen Vorstosses sowie in der Beantwortung des Anzugs Tobit Schäfer (SP) betreffend "Motivation zur Zwischennutzung" berichten. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Pascal Giller, Rechtsabteilung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 66)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Christophe Haller (FDP) "zur Anpassung der Schuldenbremse" nicht an den Regierungsrat zu überweisen. Der Regierungsrat ist zurzeit daran, durch eine Überprüfung der Ausgabendynamik das Ausgabenwachstum zu beschränken. Durch eine Senkung der maximal zulässigen Nettoschuldenquote von 7,5 auf 6,5 Promille wäre der Regierungsrat praktisch sofort zu einschneidenden Massnahmen gezwungen. Das Potential für zukünftige und notwendige Steuersenkungen für Juristische Personen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts wäre damit nicht mehr vorhanden. Bezüglich Investitionen vertritt der Regierungsrat den Standpunkt, dass diese aus konjunkturpolitischen Gründen trotz Wirtschaftskrise nicht reduziert werden sollten. Eine Senkung der maximal zulässigen Nettoschuldenquote würde aber auch die Möglichkeit des Kantons, sich zugunsten von Investitionen in die Zukunft zu verschulden, einschränken. Damit wäre das Wachstumspotential des Standorts Basel-Stadt geschwächt. Projekte wie der Ausbau der Universität im Bereich Life-Sciences oder die Erweiterung des Kunstmuseums wären damit in Frage gestellt. Stellungnahme des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Peter Schwendener, Finanzverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Tanja Soland (SP) betreffend "Richtlinien für die Internetfahndung" nicht an den Regierungsrat zu überweisen. Die Strafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt enthält eine allgemeine gesetzliche Grundlage für Öffentlichkeitsfahndungen. Diese könnte im Sinn der Motion ergänzt werden. Dabei gilt es aber zu berücksichtigen, dass voraussichtlich am 1. Januar 2011 die Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft treten wird. Diese regelt die Orientierung der Öffentlichkeit und lässt keinen Raum für kantonales Recht. Unbestritten ist hingegen, dass die Staatsanwaltschaft bei einer Täterfahndung im Internet im vergangenen Juni die unbeteiligten Personen (in einem Bus) unkenntlich hätte machen müssen. Die Staatsanwaltschaft wird deshalb die Modalitäten der Internetfahndung in einer internen Weisung festlegen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Timon Streicher, Politikvorbereitung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 76 47)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Stephan Maurer, DSP) betreffend "Anbindung des Leimentals an den Bahnhof Basel SBB" als erledigt abzuschreiben. Zur Verbesserung der ÖV-Anbindung des Leimentals an den Bahnhof SBB hat sich der Regierungsrat im August 2007 für eine neue Tramverbindung durch den Margarethenstich ausgesprochen, vgl. dazu Medienmitteilung vom 28. August 2007. In der Zwischenzeit hat eine Projektorganisation beider Basel die Planungsarbeiten aufgenommen. Die Studie zur technischen und planerischen Machbarkeit einer Tramverbindung durch den Margarethenstich steht kurz vor dem Abschluss. Das Tramprojekt mit seinem sehr guten Kosten-Nutzenverhältnis ist Bestandteil des Agglomerationsprogramms Basel und wurde dem eidgenössischen Parlament zur Mitfinanzierung in der ersten Phase empfohlen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Bettina Heiniger, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 45)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Guido Vogel, SP) betreffend "Energiegewinnung aus dem Abwasser der Kanalisation" als erledigt abzuschreiben. Es gibt Möglichkeiten, in einzelnen Fällen den Einsatz einer Abwärmerückgewinnung aus dem Abwasser zu prüfen. Die Anlage im Bachgraben zeigt, dass der Einsatz einer solchen Anlage durchaus sinnvoll sein kann und technisch funktioniert. Die Vorgabe, dass aus Rücksicht auf möglichst tiefe Vorlauftemperaturen im Heizsystem lediglich Neubauten genauer geprüft werden sollten, schränkt aber den Einsatz von Abwärmenutzung aus Abwasser ein. Auch das ausgedehnte Fernwärmegebiet in der Stadt sowie das Gebiet der Wärmeversorgung Riehen scheiden aus. Ein Impulsprogramm, um die Nutzung der Abwärme aus der Kanalisation im Kanton Basel-Stadt speziell zu fördern, drängt sich also nicht auf. Das bestätigt auch eine entsprechende Studie, die das Amt für Umwelt und Natur 1999 in Auftrag gegeben hatte. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Thomas Fisch, Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 225 97 33)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Tanja Soland, SP) betreffend "politische Partizipation von Frauen und Männern" als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat verweist bei der Beantwortung des Anzugs auf verschiedene Massnahmen zur Förderung der politischen Partizipation, vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 10. November 2009. (Auskunft: Bettina Bannwart, Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 81)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Projektierung der definitiven Unterbringung der jugendforensischen Ambulanz inklusive einer stationären Abteilung bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken einen Kredit von 570'000 Franken zu bewilligen. Damit der Endausbau der jugendforensischen Ambulanz umgesetzt werden kann, müssen 34 neue Büroarbeitsplätze und entsprechende Besprechungsräume für die Begutachtung im nahen Umfeld zum Gebäude R erstellt werden. Das Gebäude R wurde 1977 erbaut und wird für die jugendforensische, ambulante Behandlung bereits genutzt. Für die Erweiterungslösung wurde ein Architekturwettbewerb lanciert. Gemäss der Planung soll der Erweiterungsbau im Frühjahr 2012 in Betrieb genommen werden. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Andreas Windel, Stv. Direktor und Leiter Betrieb Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 325 50 06)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Planung und Realisierung der Vorfahrt zur Patientenaufnahme im Gebäude A auf dem Areal der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) einen Kredit in der Höhe von 500'000 Franken zu bewilligen. Die zentrale Aufnahme im Gebäude A hat am 1. Dezember 2009 ihren Betrieb aufgenommen. Es ist die wichtigste Anlaufstelle für ambulante wie auch stationäre Patienten auf dem Gelände der UPK. Der Grundsatz "Eintrittsabteilung ist gleich Zielabteilung" kann mit dieser Abteilung umgesetzt werden, Mehrfachverlegungen von Patienten können so vermindert werden. Deshalb ist es wichtig, eine offene Zufahrt für Sanitätsfahrzeuge als auch normale Patiententransporte zum Gebäude A zu gewährleisten. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Andreas Windel, Stv. Direktor und Leiter Betrieb Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 325 50 06)
  • dem Verein Bewegung ATD Vierte Welt, Regionalgruppe Basel, für die Jahre 2010 bis 2012 einen jährlichen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von 40'000 Franken bewilligt. Der Verein will Familien, die aus verschiedenen Gründen wirtschaftlich benachteiligt sind und darum oft in ihrer Wohnsituation isoliert leben, Möglichkeiten und Wege aufzeigen, um ihre Kinder trotz dieser Benachteiligung unter möglichst guten Bedingungen grosszuziehen. Eine Kontaktstelle wird an der Kleinhüningerstrasse 210 geführt. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Kontaktstelle für Quartierarbeit, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 60)
  • für die Wiederbeschaffung von Fahrzeugen und Zusatzgeräten beim Tiefbauamt im Jahre 2010 Ausgaben in der Höhe von insgesamt 3,83 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Christian Blaim, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 338 89 89)
  • den Vertrag zwischen dem Hildegard Hospiz und der santésuisse betreffend die Vergütung der stationären Behandlung von Krankenversicherungspatienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt vom 23. September 2009 rückwirkend per 1. Januar 2010 genehmigt. Das Hildegard Hospiz hat auf privatrechtlicher Basis im Jahre 1986 den Betrieb im Bereich Palliativmedizin und Nachbehandlung von Akutpatientinnen und -patienten aufgenommen. Mit Inkrafttreten des KVG 1996 wurde das Hildegard Hospiz mit 27 Betten auf die Spitalliste des Kantons Basel-Stadt aufgenommen. (Auskunft: Thomas von Allmen, Leiter Abteilung Leistungseinkauf und Planung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)
  • festgestellt, dass anstelle des zurückgetretenen Claude François Beranek als Mitglied des Grossen Rates nachrückt:
    • André Auderset, Liste 3 (LDP) des Wahlkreises Kleinbasel