Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem ...

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Alexander Gröflin (SVP) betreffend "steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien" dem Regierungsrat zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zu überweisen. Die Möglichkeit eines Steuerabzugs für Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien für die natürlichen Personen ist den Kantonen nicht nur erlaubt, sondern gemäss einer neuen Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz sogar vorgeschrieben. Auch wenn die Motion nicht eingereicht worden wäre, müsste der Regierungsrat eine Gesetzesvorlage zur Anpassung des kantonalen Steuerrechts vorlegen. Für die direkte Bundessteuer gilt ein maximaler Abzug von 10'000 Franken, diesen Höchstabzug für die kantonale Einkommenssteuer wird auch der Regierungsrat dem Grossen Rat vorschlagen. Schreiben des Regierungsrates. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der Anhörung zuhanden des Bundesamts für Veterinärwesen die vorgesehene Änderung der Artenschutz-Kontrollverordnung begrüsst. Die Schweiz hat das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen nicht nur unterzeichnet, sondern amtet auch als Depositarstaat. Die Schweiz soll deshalb ihre Vorbildfunktion gegenüber den anderen Vertragsstaaten wahrnehmen. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Markus Spichtig, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 32 14)