Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Parkraumbewirtschaftungskonzept: Klarstellung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt sieht sich auf Grund der im Moment heftig geführten Diskussion im Zusammenhang mit dem letzten Mittwoch 13. Januar 2010 vom Grossen Rat verabschiedeten Parkraumbewirtschaftungskonzept in Basel zu folgender Klarstellung veranlasst:

Wie im Ratschlag an den Grossen Rat ausgeführt ist, ändert sich an der Gewerbeparkkarte für die Gewerbetreibenden aus dem Kanton Basel-Landschaft und der übrigen Region mit der neuen Parkraumbewirtschaftung nichts. Die Gewerbeparkkarte wird auch inskünftig 240 Franken jährlich kosten. Bezugsberechtigt werden wie heute Handwerker und Servicemonteure mit beschrifteten Fahrzeugen sein, welche das Fahrzeug mit einer Werkstatteinrichtung oder Ersatzteilsortiment, Spezialgeräten oder Werkzeugen an täglich wechselnden Kundenstandorten einsetzen. Auch im neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept ist wie in der heute noch geltenden Regelung klar festgehalten, dass nicht im Kanton Basel-Stadt ansässige Gewerbetreibende ebenfalls bezugsberechtigt sind. Die Gewerbeparkkarte kann weiterhin auch als Monatskarte zur gleich bleibenden Gebühr zum Betrag von 20 Franken von baselstädtischen wie auch auswärtigen Gewerbetreibenden bezogen werden.

Auch der Vorwurf, dass pro Betrieb lediglich zwei Gewerbeparkkarten gelöst werden könnten, stimmt nicht. Richtig ist, dass eine Parkkarte wechselweise für zwei Fahrzeuge mit unterschiedlichen Kontrollschildern verwendet werden kann. Ein Gewerbebetrieb kann weiterhin beliebig viele Gewerbeparkkarten beziehen.

Letztes Jahr wurden von der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt rund 3600 Gewerbeparkkarten ausgestellt. Davon dürfte ein Drittel an auswärtige Gewerbetreibende gegangen sein.

Die Regierung des Kantons Basel-Stadt hält zudem fest, dass alle Gemeinden der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt auf Einladung der Gemeinde Muttenz zu Informationsveranstaltungen mit den zuständigen baselstädtischen Verwaltungsstellen über das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept eingeladen worden waren. Dabei wurde auch die Bereitschaft zur Mitarbeit an einer regionalen Gewerbeparkkarte im Wissen um die kommunale Zuständigkeit für Parkkarten erklärt.

Die Regierung des Kantons Basel-Stadt hofft, mit dieser Klarstellung zu einer Versachlichung der Diskussion beizutragen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Hanspeter Gass, Telefon +41 (0)61 267 70 01 Vorsteher Justiz- und Sicherheitsdepartement