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Registerharmonisierung weitgehend abgeschlossen - neue Meldepflichten bei der Einwohnerkontrolle

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Vorbereitungsarbeiten für die Volkszählung 2010 aus dem Einwohnerregister sind im Kanton Basel-Stadt weitgehend abgeschlossen. Die Einwohnerinnen und Einwohner wurden mit ihren Wohnungen im Einwohnerregister erfasst. Personen welche die Wohnung wechseln melden ab 1.03.2010 neben der Wohnadresse auch die Wohnungsnummer auf den Einwohnerkontrollen Basel Riehen oder Bettingen.

Registerharmonisierung in Basel-Stadt nahezu abgeschlossen
In Zukunft wird die Bevölkerungsstatistik in der gesamten Schweiz elektronisch aus den Einwohnerregistern erstellt und nicht mehr mit Fragebogen. Auch das kantonale Einwohnerregister Basel-Stadt wurde daher an die Bundesvorgaben angepasst. Damit die Statistik Analysen und Entscheidungsgrundlagen zu den Haushalten und Wohnsituationen auch nach diesem Systemwechsel bereitstellen kann, werden neu auch Haushalte im Einwohnerregister erfasst. Einen Haushalt bilden diejenigen Personen, welche gemeinsam in einer Wohnung leben.

Die erstmalige Erfassung der Haushalte wurde vom Juni bis November durch die Schweizerische Post durchgeführt. Sie hat dazu die Wohnungen gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Statistik nach einem einheitlichen System nummeriert. Bei 98% der Personen wurde eine Wohnungsnummer zugeordnet. Im kantonalen Einwohnerregister wurde bei den Einwohnerinnen und Einwohnern neben Strasse und Hausnummer auch diese neue Wohnungsnummer erfasst.

Gleichzeitig wurde das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister aktualisiert: Für 92% der Wohnungen sind die Wohnungsdaten bereits überprüft und ergänzt worden. Die kantonale Verwaltung wird ab Anfang des Jahres 2010 die verbliebenen Restfälle bearbeiten. Die Anpassung des kantonalen Einwohnerregisters und des Gebäude- und Wohnungsregisters an die Vorgaben des Bundes sind somit planmässig erfolgt.

Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle mit der Wohnungsnummer
Personen, die in den Kanton zuziehen oder innerhalb des Kantons umziehen, haben ab 1. März 2010 bei der Anmeldung auf den Einwohnerkontrollen in Basel, Riehen oder Bettingen auch die Wohnungsnummer anzugeben. Diese Wohnungsnummer erhalten sie mit dem Mietvertrag mitgeteilt. Den Liegenschaftsverwaltungen und Hauseigentümern wurden dazu die neuen Wohnungsnummern in diesen Tagen zugestellt.

Anlass für diese Änderung ist das Bundesgesetz über die Registerharmonisierung vom 23. Juni 2006. Der Kanton Basel-Stadt hat Ende 2008 die kantonale Einführungsverordnung zum Registerharmonisierungsgesetz erlassen und der Grosse Rat berät zurzeit die Teilrevision des Aufenthaltsgesetzes, welche auch die Änderungen der Meldevorschriften beinhaltet.

Aktuellere Bevölkerungsstatistik
Mit der Umstellung auf die registerbasierte Erhebung der Bevölkerungsstatistik wird gegenüber der alle zehn Jahre erfolgten Volkszählung mit Fragebogen eine höhere Aktualität der demografischen Daten erreicht. Politik und Verwaltung werden damit bessere Planungsgrundlagen zur Verfügung haben. Die Anpassung der Einwohnerregister in der gesamten Schweiz an die einheitlichen Bundesvorgaben ermöglicht es zudem, den Datenaustausch elektronisch statt auf Papier und damit effizienter abzuwickeln.

Weitere Auskünfte

zu den Meldepflichten bei der Einwohnerkontrolle: Dr. Lukas Huber, Telefon +41 (0)61 267 74 42 Leiter Bevölkerungsdienste und Migration zum Projekt Registerharmonisierung BS: Dr. Peter Schwendener, Telefon +41 (0)61 267 96 01 Leiter Finanzverwaltung, Vorsitzender des Steuerungssauschusses Projekt Registerharmonisierung BS