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TV Fussball-Übertragungen während der WM für Boulevard-Restaurants erlaubt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Während der Fussball-Weltmeisterschaft dürfen Boulevard-Restaurants TV-Sendungen auch in den Aussenbereich übertragen. Diese temporäre Lockerung der bestehenden Regelung hat heute der Regierungsrat beschlossen.

Der Regierungsrat hat heute beschlossen, dass Boulevard-Restaurants TV-Sendungen über die WM-Spiele auch in den Aussenbereich auf der Allmend übertragen dürfen. Die Ausnahmeregelung gilt vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2010 von jeweils 13.30 Uhr bis längstens nach Beendigung der Live-Übertragungen inkl. Spielanalyse. Die TV-Geräte selber dürfen (wegen FIFA-Vorschriften) nicht auf der Allmend stehen; sie müssen im Innern des Restaurantbetriebs aufgestellt werden. Diese Ausnahmeregelung lehnt sich an die EURO-Verordnung für die UEFA EURO 2008 vom 11. Dezember 2007 an (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 12. Dezember 2007).

Angemerkt sei an dieser Stelle auch, dass sich die Öffnungszeiten und die Regelung betreffend Beschallung in privaten Gartenrestaurants nicht generell ändern (dafür gilt die jeweilige Bau- und Betriebsbewilligung). Nähere Angaben dazu hat das Bauinspektorat in einem Merkblatt veröffentlicht (vgl. www.bi.bs.ch - Aktuell - Merkblatt Fussball WM 2010).

Der Regierungsrat hat die geltenden Regelungen, welche eine Beschallung der Allmend eigentlich nicht zulassen, aufgrund des grossen Interesses der Bevölkerung an der WM gelockert. Bei berechtigten Klagen aus der Nachbarschaft wegen Immissionen (Rauch, Lärm, Geruch usw.) hat die Polizei aber jederzeit das Recht, den Betrieb einzuschränken oder zu unterbinden.

Weitere Auskünfte

Dr. Jürg Hofer, Telefon +41 (0)61 639 22 26 Leiter Amt für Umwelt und Energie Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt