Bestechungsvorwürfe nicht bestätigt
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Am 22.05.2012 informierte der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements die Staatsanwaltschaft, dass die „Weltwoche“ über Hinweise verfüge, wonach eine Drittperson durch die Leiterin der Betriebsbewilligungen des Kantons Basel-Stadt unrechtmässige Vorteile bei der Erteilung von Bewilligungen erhalten habe. Im Gegenzug sollen der Mitarbeiterin Vorteile gewährt worden sein.
Aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe eröffnete die Staatsanwaltschaft gleichentags ein polizeiliches Ermittlungsverfahren (Art. 306 StPO) wegen des Verdachts des Sich-Bestechen-Lassens und der Vorteilsnahme gegen die Frau sowie wegen des Verdachts des Bestechens gegen die Drittperson.
Die Ermittlungen ergaben, dass keinerlei Hinweise auf strafrechtlich relevante Handlungen gegen die Leiterin der Betriebsbewilligungen und die Drittperson vorliegen, welche die Eröffnung einer Strafuntersuchung (Art. 309 StPO) durch die Staatsanwaltschaft gerechtfertigt hätten.
Die polizeilichen Ermittlungsverfahren wurden deshalb mit Nichtanhandnahme-Verfügungen abgeschlossen.
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Kriminalkommissär, Chef Medien und Information