Enkeltrickbetrug, CHF 71'000.—
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Vorsicht vor Enkeltrickbetrügern: Die Staatsanwaltschaft warnt erneut vor Enkeltrickbetrügern.
Der Mann wurde von einem früheren „Arbeitskollegen“ (welcher Hochdeutsch sprach) telefonisch kontaktiert. Dieser gab an, auf dem Weg nach Basel zu sein, weil er einen Vertrag unterschreiben müsse. Er benötige dringend ein Darlehen in der Höhe von CHF 70'000.—. In der Folge bezog der Rentner, trotz Hinweis der Schalterbeamtin auf einen möglichen Betrug, CHF 71'000.—. Kurz darauf meldete sich der vermeintliche „Arbeitskollege“ wieder telefonisch und erklärte, dass er selbst verhindert sei und das Geld nicht holen könne. Die „Sekretärin“ seines Anwalts werde jedoch an seiner Stelle vorbeikommen. Diese erschien einige Minuten später am Wohnort und nahm das Geld in Empfang.
Gesucht wird (angebliche Sekretärin):
Unbekannte, ca. 30 Jahre alt, mittlere Statur, gepflegte Erscheinung, hoch gesteckte braune Haare.
Vorsicht ist geboten, wenn:
- Sie von einer unbekannten Person um ein kurzfristiges Darlehen ersucht werden
- Personen vorgeben, nahe stehende Verwandte zu kennen oder selbst mit Ihnenverwandt zu sein
- Ihnen jemand von einem finanziellen Engpass berichtet, aus dem nur Sie alleine helfen können
- Sie jemand bittet, einen grösseren Geldbetrag abzuheben und Sie dabei unter Zeitdruck setzt
- Ihnen versprochen wird, dass Sie das Geld umgehend zurückerhalten werden.
Sollten Sie von Unbekannten in obiger Weise um Geld angegangen werden, bitten wir Sie unverzüglich die Polizei, Tel. 117, zu verständigen. Haben Sie erst am Bankschalter Zweifel an der Rechtmässigkeit dieser Darlehensgewährung, dann vertrauen Sie sich der Schalterbeamtin oder dem Schalterbeamten an.
Weitere Auskünfte
Peter Gill, Telefon +41 (0)61 267 73 47
Kriminalkommissär, Chef Medien und Information