Einstellung des Strafverfahrens gegen Verantwortliche der Novartis
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
In einem Interview des Schweizer Fernsehens vom 15.02.2013 mit Dr. Daniel Vasella, Verwaltungsratspräsident der Novartis AG, wurde bekannt, dass dieser nach seinem Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat der Novartis AG noch eine Vergütung in der Höhe von CHF 72 Millionen Franken, basierend auf einem Konkurrenzverbot, erhalten sollte.
Daraufhin wurden am 20.02.2013 zwei Anzeigen, eine von anonymer Seite und eine von einem Aktionärsvertreter, gegen Verantwortliche der Novartis wegen des Verdachts unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe (Art. 152 StGB), des Wuchers (Art. 157 StGB) bzw. der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingereicht. Zwecks Abklärung dieser bzw. anderer möglicher Straftatbestände ein Verfahren gegen Verantwortliche der Novartis.
Nach eingehender Untersuchung des ermittelten Sachverhalts kommt die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zum Schluss, dass weder im Zusammenhang mit Verhandlung und Abschluss der Nichtkonkurrenzierungs- und Beratungsvereinbarung vom 25.01.2011 zwischen der Novartis AG und Dr. Daniel Vasella noch in Bezug auf deren Offenlegung gegenüber den Aktionären ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Beteiligten ersichtlich ist. Entsprechend wurde das Strafverfahren gemäss Art. 319 Strafprozessordnung eingestellt.
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Peter Gill, Tel. +41 61 267 73 47
Kriminalkommissär
Chef Medien und Information