Keine Bedrohung durch unbekannte Substanz
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Am 02.04.2013, kurz vor 1200 Uhr, wurde durch Mitarbeitende des Finanzdepartements ein anonymes Couvert geöffnet, welches eine unbekannte weisse Substanz (Pulver) sowie eine schriftliche Drohung enthielt. Da nicht ersichtlich war, um was für eine Substanz es sich handelte, wurde vorsorglich das Gebäude des Finanzdepartements evakuiert (siehe Medienmitteilung vom 02.04.2013).
Die umfangreichen Analysen des Kantonale Laboratoriums (KCB) und der Kantonsärztin ergaben, dass es sich beim weissen Pulver um keine gesundheitsgefährdende Substanz handelt. Es bestand somit zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der Mitarbeitenden und der Bevölkerung.
Das Kantonale Labor klärt im Auftrag der Staatsanwaltschaft ab, woraus im Detail das weisse Pulver zusammengesetzt ist.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen Drohung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte eingeleitet. Die Täterschaft wird nicht nur strafrechtlich belangt, sondern muss auch mit der Übernahme der entstandenen Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte, den Arbeitsausfall und allfällig weiteren finanziellen Forderungen rechnen.
Die gestern von der Kantonspolizei eingerichtete Nummer der Hotline wird per 1400 Uhr wieder eingestellt.
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden weiterhin gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Basel-Stadt, Tel. 061 267 71 11, oder mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung zu setzen.
Weitere Auskünfte
Peter Gill, Tel. +41 61 267 73 47
Staatsanwaltschaft
Kriminalkommissär
Chef Medien und Information
Dr. phil. Martin R. Schütz, Tel. +41 61 267 82 64
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Mediensprecher