Nichtanhandnahme einer Anzeige gegen Mitarbeitende des Gesundheitsdepartements
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Am 25. Februar 2013 wurde von einer Privatperson bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen mehrere Personen wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG) und die psychotropen Stoffe erstattet. Angezeigt wurden Mitarbeitende des Gesundheitsdepartements, der Suchthilfe Region Basel (SRB), deren Stiftungsrat sowie deren Mitarbeitende und gegen die Securitas AG sowie deren Mitarbeitende.
Der Anzeigesteller stützte seine Strafanzeige auf die Ausstrahlung der Sendung „Telebasel Report“ vom 30. Januar 2013 des Lokalfernsehsenders Telebasel, welche den Titel „Drogen-Irrsinn in Basel“ trug und richtete diese pauschal gegen eine unbestimmte Anzahl Personen. Den Angezeigten wurde vorgeworfen, den Drogenhandel in den Kontakt- und Anlaufstellen sowohl zu fördern als auch zu tolerieren.
Die Abklärungen ergaben, dass der beanzeigte Straftatbestand gemäss Betäubungsmittelgesetz (BetmG) eindeutig nicht erfüllt ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Vier-Säulen-Prinzips nebst Kontrolle und Repression, der Schadensminderung und Überlebenshilfe, sowie Prävention als auch der Therapie und Wiedereingliederung verpflichtet ist.
Aus diesen Gründen verfügte die Staatsanwaltschaft im vorliegenden Falle eine Nichtanhandnahme.
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Kriminalkommissär
Chef Medien und Information