Vorlage für ein Statistikgesetz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat den Entwurf eines kantonalen Statistikgesetzes vor. Im Statistikgesetz soll die institutionelle Trennung von Verwaltungsvollzug und öffentlicher Statistik verankert, die Weitergabe von Daten aus dem Verwaltungsvollzug zum Zweck der öffentlichen Statistik geregelt und die Organisation der öffentlichen Statistik festgelegt werden.
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat den Entwurf eines kantonalen Statistikgesetzes vor, welches dem Statistischen Amt Handlungssicherheit geben und – wie in der Motion Brigitta Gerber (GB) gefordert – gesetzliche Lücken im Datenschutzbereich schliessen soll.
Das Statistikgesetz regelt die Organisation der Erstellung der öffentlichen Statistik. Es hält die institutionelle Trennung von öffentlicher Statistik und Verwaltungsvollzug fest. Zudem trägt es der Entwicklung der Statistik weg von Vollerhebungen hin zur Nutzung von Administrativdatenbeständen Rechnung, indem es den Datentransfer von öffentlichen Organen zur zentralen Statistikstelle des Kantons, dem Statistischen Amt, regelt. Subsidiär zur Nutzung von Administrativdaten soll das Statistische Amt auf der Basis des Statistikgesetzes auch weiterhin Befragungen von natürlichen und juristischen Personen durchführen können.
Das Statistische Amt soll als fachlich unabhängige Stelle zur Transparenz beitragen und als Garantin für verlässliche, methodisch korrekte und nachvollziehbare Information für Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung stehen sowie die Dokumentation der Zustände des Staatswesens auf der Basis von Zahlen gewährleisten. Der Regierungsrat wird die Schwerpunkte der öffentlichen Statistik regelmässig in einem Statistikprogramm definieren.