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Anzeige gegen Regierungsrat Wessels, Nichtanhandnahmeverfügung

Medienmitteilung

Staatsanwaltschaft

Am 7. Mai 2014 erstattete Grossrat Eduard Rutschmann gegen den Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements Regierungsrat Hans-Peter Wessels eine Strafanzeige wegen evtl. Störung des öffentlichen Verkehrs im Sinne von Art. 237 StGB oder wegen entsprechender Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz.

Der Anzeigesteller wirft Regierungsrat Hans-Peter Wessels vor, durch die Sperrung der Grenzacherstrasse in Richtung Basel, die Verringerung der Fahrbahn an der Äusseren Baselstrasse/Fasanenstrasse sowie durch die Blockierung bzw. der Sperrungen von Fahrspuren/-bahnen der Zufahrt zur Autobahn in Richtung Deutschland im Bereich Hochbergerstrasse und Riehenring seit Mai 2004 im Raum Basel und in der Gemeinde Riehen, den Strassenverkehr massiv zu behindern, das Unfallrisiko zu steigern und dadurch Menschenleben zu gefährden.
Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die signalisierten Verkehrsbeschränkungen das Unfallrisiko erhöhen und dadurch Menschen am Leib und Leben gefährden sollten. Das Gegenteil dürfte zumindest dort der Fall sein, wo infolge Stau und zähfliessendem Verkehr die Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit zwangsläufig an die Verhältnisse anpassen und drosseln müssen. Auch der Umstand, dass Fahrzeuglenker infolge der Verkehrbeschränkungen auf andere (Quartier-) Strassen in Riehen und auf dem Stadtgebiet ausweichen, erhöht nicht per se das Unfallrisiko und führt nicht zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben anderer Teilnehmer des fahrenden Verkehrs und von Fussgängern.
Eine Gefährdung kann somit nicht festgestellt werden, weshalb es vorliegend bereits an den objektiven Voraussetzungen des Tatbestands mangelt. Die zur Anzeige gebrachten Tatbestände der Störung des öffentlichen Verkehrs und der Verletzung von Strassenverkehrsregeln eindeutig nicht erfüllt, weswegen gegen den Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements gemäss Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO (Nichtanhandnahme) kein Strafverfahren eröffnet wird.

Weitere Auskünfte
Peter Gill, Tel. +41 61 267 73 47
Kriminalkommissär
Chef Medien und Information