Neuorganisation der Kleinplakatierung
MedienmitteilungRegierungsrat
Ein neues Nutzungsmodell für die Kleinplakatierung in der Stadt Basel präzisiert, welche Nutzer künftig von der kostengünstigen Kleinplakatierung profitieren können. Das neue Modell gilt ab 1. April 2015.
Der Regierungsrat hat das neue Nutzungsmodell für die kulturelle Kleinplakatierung in der Stadt Basel genehmigt, das ab 1. April 2015 gilt. Er präzisiert darin den Nutzerkreis, der gegenüber dem Beschluss vom 25. März 2014 eine partielle Erweiterung erfährt. So werden künftig nicht nur nichtrenditeorientierte Kulturveranstalter, sondern auch potentiell renditeorientierte Kulturveranstalter sowie Veranstalter aus den Bereichen Bildung, Soziokultur, Sport und Prävention von der kostengünstigen Kleinplakatierung profitieren können. Dies wird damit begründet, dass auch diese Akteure zur Vielfalt und Lebendigkeit des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Basel beitragen. Die Kontrolle über die im neuen Nutzungsmodell vorgesehenen Kontingente liegt bei den beiden aktuell tätigen Kleinplakatierungsfirmen S.E.A GmbH und Kulturbox AG. Die Umsetzung des neuen Modells wird jedoch seitens der Verwaltung begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Neuvergabe der Konzession per 2018 berücksichtigt, um das Modell ggf. anpassen zu können. Vgl. zum Thema auch die Medienmitteilung vom 25. März 2014.
Wie der Regierungsrat in der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Kerstin Wenk (SP) betreffend „Kulturplakatierung“ ausführt, stehen seit dem 1. Januar 2015 1900 A2-Plakatstellen auf öffentlichem Grund zur Verfügung. Rund 700 neue Stellen werden die Kulturplakatierungsfirmen im Verlaufe dieses Jahres selber entwickeln können. Vgl. zum Thema auch die Medienmitteilung vom 29. Oktober 2014.