Gedenktafel für Betroffene von Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen eingeweiht – Regierung entschuldigt sich für das Unrecht
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Innenhof des Basler Rathauses wurde an einem feierlichen Anlass die Gedenktafel für Betroffene von Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 enthüllt. Der Regierungsrat entschuldigt sich bei den Betroffenen und ihren Angehörigen für das ihnen auch vom Kanton Basel-Stadt angetane Unrecht und Leid.
Am Gedenkanlass im Innenhof des Rathauses nahmen zahlreiche Personen teil, die von Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 betroffen waren. Das Jahr 1981 markiert den Wechsel vom alten ungeregelten Zustand zu den gesetzlichen Vorschriften über den Fürsorgerischen Freiheitsentzug, der den betroffenen Personen endlich auch das Recht gab, sich gegen staatliche Massnahmen zu wehren. Der Regierungsrat entschuldigt sich bei ihnen und ihren Angehörigen für das Unrecht und das schwere Leid, welches der Kanton Basel-Stadt mit seinen Institutionen und Entscheiden ihnen angetan hatte. Regierungsrat Kaspar Sutter überbrachte diese Entschuldigung und Staatsarchivarin Esther Baur nahm in ihren Ausführungen eine historische Einbettung des Themas vor.
Der Gedenkanlass wurde von Personen konzipiert und gestaltet, die selber von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen waren. Die bronzene Gedenktafel hatte der ebenfalls betroffene Basler Künstler und Bildhauer Jean-Claude Bannier in Zusammenarbeit mit weiteren Betroffenen geschaffen. Sie hängt nun im Innenhof des Rathauses und zeigt einen in sich gekehrten Menschen auf einer Treppe und folgende Inschrift: «Zehntausende. Entrissen. Alleingelassen. Gedemütigt. Missbraucht. Verstossen. Ausgegrenzt. Entwurzelt. Fremdplatziert. Verschwiegen. Verleugnet. Verdingt. In Erinnerung an Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Nie wieder. Für niemanden.».
Mit der Gedenktafel am Rathaus setzt der Kanton Basel-Stadt ein Zeichen der Erinnerung an ein dunkles Kapitel von Eingriffen von Staat und Gesellschaft in die persönliche Freiheit und Entfaltung. Viele von ihnen durchlitten in Heimen, Haushalten, Strafanstalten schlimme Jahre der Ausnutzung und Erniedrigung, des Missbrauchs und der Entwurzelung, welche sie für ihr weiteres Leben zeichneten.
Der Kanton Basel-Stadt hatte sich am Solidaritätsfonds des Bundes beteiligt, aus welchem den betroffenen Personen eine finanzielle Entschädigung ausgezahlt werden konnte. Der Grosse Rat genehmigte am 20. März 2019 diese Beteiligung von 2 Millionen Franken. Der Solidaritätsfonds des Bundes und die Aufforderung an die Kantone, Zeichen der Erinnerung zu setzen, gehen auf das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 zurück. Es hatte die Anliegen der eidgenössischen Volksinitiative «Wiedergutmachung» aufgenommen, die Ende 2014 eingereicht und später zurückgezogen worden war.