Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Neue Verkehrspoller ohne zusätzlichen Terrorschutz geplant

Medienmitteilung

Regierungsrat

Künftig werden in Basel sieben Polleranlagen die Zufahrt in die fussgängerfreundliche Innenstadt regeln. Die Ausschreibung und Detailprojektierungen für die Anlagen haben gezeigt, dass die vom Grossen Rat bewilligten Ausgaben nicht ausreichen für terrorsichere Poller. Der Einbau von Anti-Terror-Pollern ist deutlich aufwändiger und teurer als ursprünglich angenommen. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, dass er stattdessen normale Polleranlagen umsetzt und beim Grossen Rat keine zusätzlichen Mittel für zertifizierte Polleranlagen beantragt.

Seit Juni 2019 laufen die Planungen für sechs zusätzliche Polleranlagen. Diese sollen die Verkehrsregeln verdeutlichen, die in der fussgängerfreundlichen Innenstadt gelten. Vorgesehen sind je eine Anlage beim Fischmarkt, in der Freien Strasse, der Rittergasse und der Kasernenstrasse sowie zwei Anlagen in der Steinenvorstadt. Die bestehende Pilotanlage oben am Spalenberg wird zudem optimiert. Im Februar 2019 hat der Grosse Rat dafür einen Kredit über 2,4 Millionen Franken bewilligt. Die Anlagen sollten zudem auch der Gefahrenabwehr im Falle von terroristisch motivierten Zufahrten mit Fahrzeugen dienen. Die Ausschreibung für die neuen Anlagen erfolgte plangemäss im Frühling 2020. Da die eingegangenen Angebote deutlich über den bewilligten Kosten liegen, konnte der Auftrag bis anhin nicht vergeben werden.

Anti-Terror-Poller wären deutlich teurer

Im Rahmen der Ausschreibung zeigte sich, dass die Entwicklung von Anti-Terror-Pollern aufwändiger ist als angenommen. Dasselbe gilt für deren Verankerung im Boden: Damit die Poller eine allfällige terroristisch motivierte Zufahrt mit einem Fahrzeug stoppen können, benötigen sie ein ausserordentlich starkes Fundament, das weit mehr Platz im Untergrund braucht, als an den meisten vorgesehenen Standorten vorhanden ist. Um den nötigen Platz zu schaffen, müssten an allen Standorten zahlreiche Leitungen umgelegt werden, was zu deutlichen Mehrkosten führen würde. Es zeigte sich: Für die Realisierung von zertifizierten Polleranlagen, die auch einen wirksamen Schutz vor terroristischen Anschlägen bieten, wären zusätzliche Mittel von über zwei Millionen Franken nötig.

Der Regierungsrat hat sich eingehend mit der Situation befasst und entschieden, dass er dem Grossen Rat keine Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die zertifizierten Polleranlagen unterbreitet. Er hat die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission entsprechend informiert. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Lage in Basel vergleichbar ist mit anderen Städten, wo ebenfalls mit normalen Polleranlagen (wie die bereits bestehende Anlage beim Spalenberg) eine ausreichende Wirkung erzielt wird. Sie dienen als bauliche Zufahrtssperre zu einem Bereich mit einem potentiell hohen Fussgängeraufkommen. Es können nicht sämtliche Zufahrten zur Innenstadt von Basel mit Polleranlagen ausgerüstet werden, was die Wirksamkeit der Anti-Terror-Polleranlagen schmälern würde

Weitere Auskünfte

Martin Weibel, Tel. +41 61 267 81 77 Leiter Verkehrstechnik Amt für Mobilität Bau- und Verkehrsdepartement