Der Regierungsrat verabschiedet das Härtefallprogramm für das erste Quartal 2022
MedienmitteilungRegierungsrat
Zu Beginn dieses Jahres waren und sind einige Branchen wirtschaftlich noch immer stark von den Auswirkungen der Covid19-Pandemie betroffenen. Deshalb hat der Regierungsrat das Härtefallprogramm 2022 für Unternehmen beschlossen. Die Unterstützung an die Unternehmen erfolgt wie im bisherigen Härtefallprogramm mit à-fonds-perdu-Beiträgen an ungedeckte Kosten im ersten Quartal 2022. Der Kanton Basel-Stadt setzt mit seinem Härtefallprogramm 2022 die Bundesvorgabe um, kommt aber bei den Kriterien den kleineren Betrieben entgegen.
Auf der Grundlage der vom Bundesrat beschlossenen neuen Covid-19-Härtefallverordnung 2022 hat der Regierungsrat die neue kantonale Härtefallverordnung verabschiedet. Diese macht eine erneute finanzielle Unterstützung für Unternehmen möglich, die wegen der Covid-19-Pandemie und der von Bund oder Kanton dagegen ergriffenen Schutzmassnahmen starke wirtschaftliche Einbussen erleiden. Das Unterstützungsprogramm sieht wiederum à-fonds-perdu-Beiträge für ungedeckte Kosten vor. Der Fokus liegt auf dem Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2022: In diesem Quartal dürfen die betroffenen Unternehmen auf die finanzielle Unterstützung des Staates zählen. In diesem Zeitraum kann der Unterstützungsbeitrag für grosse Unternehmen absolut maximal 1.2 Mio. Franken und bei kleinen Unternehmen 450'000 Franken betragen. Mit der Aufhebung der meisten Schutzmassnahmen darf davon ausgegangen werden, dass die Unternehmen ab dem zweiten Quartal zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit zurückkehren können.
Damit Härtefallunterstützungen geleistet werden können, muss das Unternehmen wie schon im bisherigen Härtefallprogramm belegen, dass sein Jahresumsatz 2020 und/oder 2021 um 20% unter dem durchschnittlichen Jahresumsatz der Jahre 2018 und 2019 liegt. Der Kanton Basel-Stadt ist hier grosszügiger als der Bund, der einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent verlangt. Auch kommt das kantonale Härtefallprogramm den kleineren Unternehmen entgegen und berücksichtigt in Abweichung zur Bundesregelung bereits Betriebe mit einem Jahresumsatz von 40'000 Franken, und nicht erst ab 50'000 Franken. Ebenfalls können Unternehmen unterstützt werden, die erst im Jahr 2021 vor dem 1. Oktober gegründet wurden.
Eine Schätzung der für das Härtefallprogramm 2022 einzusetzenden Finanzmittel ist nicht abschliessend möglich, weil sich die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen wegen der Öffnungen und Lockerungen bisheriger Einschränkungen verbessern wird. Die Kosten für das Härtefallprogramm 2022 werden mehrheitlich vom Bund übernommen werden, von Seiten des Kantons ist von maximal 10 Millionen Franken auszugehen.
Wie schon das bisherige Härtefallprogramm wird das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt die Gesuche entgegennehmen und die Unterstützungsleistungen auszahlen. Es wird wieder eine Plattform zum elektronischen Einreichen der Gesuche bereitgestellt werden. Unternehmen, die bereits Härtefallunterstützungen erhalten haben, müssen nur noch ergänzende Informationen nachreichen. Die Umsatzzahlen für das erste Quartal haben die Unternehmen ab 1. April 2022. Die Plattform steht daher gegen Ende März 2022 bereit. In begründeten Härtefallen ist eine frühere Akonto-Zahlung möglich.