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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Oliver Thommen, GAB) betreffend «ein digitales Forum für Basel» abzuschreiben. Der Fokus der Digitalisierung liegt darauf, die existierenden Angebote nutzerfreundlich und effizienter ins digitale Zeitalter zu bringen, um der Bevölkerung einen direkten und konkreten Mehrwert geben zu können. Die Einführung einer separaten digitalen Plattform ist deshalb aktuell nicht vorgesehen. (Auskunft: Patrick Frauchiger, Chief Digital Officer, Finanzdepartement, Tel. 079 200 55 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Musikbüro Basel Beiträge in Höhe von jährlich 759’000 Franken. für die Jahre 2024–2026 zu bewilligen. Dies entspricht einer Erhöhung um jährlich 173’000 Franken und wird mit einem Ausbau der Leistungen des Musikbüro Basel im Zuge der Umsetzung der «Trinkgeld-Initiative» sowie einer Anpassung der Lohnniveaus der Mitarbeitenden begründet. Zudem beantragt der Regierungsrat die Erneuerung der Rahmenausgabenbewilligung für den Fachausschuss Musik BS/BL in den Jahren 2024–2026/2029 im Umfang von jährlich 290’000 Franken. Der Beitrag des Kantons Basel-Stadt wird damit um 200'000 Franken pro Jahr erhöht. Aus den Mitteln des Fachausschuss Musik wird die freie Szene im Bereich der zeitgenössischen Klassik, sowie im Jazz und in der improvisierten Musik in Basel und der umliegenden Region gefördert. Um die hohe und publikumswirksame Qualität der Kompositionen, Musikproduktionen und Konzerte zu gewährleisten und für die Region Basel attraktiv zu halten, ist eine gemeinsame Beteiligung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft massgeblich. (Auskunft: Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 22)
  • den Teuerungszuschlag 2024 für Leistungen an Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IEFG) sowie die Saldierung der bisherigen Teuerungssystematik für IFEG-Leistungen beschlossen. Des Weiteren wurden die ambulanten Tarife für das Jahr 2024 bestätigt Mit Inkrafttreten des Behindertenhilfegesetzes am 1. Januar 2017 wechselte die Behindertenhilfe zur bedarfsbasierten, normkostendeckenden Leistungsfinanzierung. Die Kompetenz zur Festlegung dieser Normkosten liegt beim Regierungsrat. Inzwischen hat sich das neue Finanzierungssystem in der Behindertenhilfe bewährt. (Auskunft: Christoph Fenner, Leiter Abt. Behindertenhilfe, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Verordnung über tierische Nebenprodukte und den Erlass einer neuen Verordnung über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger grundsätzlich begrüsst. Die Anpassungen sind unerlässlich, um den ungehinderten Handel mit der EU in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. (Auskunft: Michel Laszlo, Kantonstierarzt und Leiter Veterinäramt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 58 34)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) grundsätzlich begrüsst. Sie garantiert die Bezahlung von Taggeldern bei Rückfällen oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, den Jugendliche zu einer Zeit erlitten haben, zu der sie noch nicht über das UVG versichert waren. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • anstelle der zurückgetretenen Letizia Gauck für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied und Präsidentin des Schulrats der Primarstufe Gotthelf gewählt:
    Silvia Meyer

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.