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Neue Rechtsgrundlage für den Zivil- und Kulturgüterschutz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Am 21. September 2022 hat der Grosse Rat das neue Gesetz über den Zivilschutz und den Kulturgüterschutz verabschiedet. Der Regierungsrat hat nun dazu die Verordnung über den Zivilschutz, die Verordnung über den Kulturgüterschutz sowie eine gemeinsame Gebührenverordnung beschlossen. Das gesamte Erlasspaket tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Am 1. Januar 2021 sind auf Bundesebene ein totalrevidiertes Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sowie eine ebenfalls gänzlich revidierte Verordnung über den Zivilschutz in Kraft getreten. Im Kanton Basel-Stadt ist dies zum Anlass genommen worden, die kantonale Gesetzgebung zum Zivilschutz ebenfalls umfassend zu revidieren und neu auch den Kulturgüterschutz als Teil des Bevölkerungs- und Zivilschutzes in einem Gesetz zu regeln. Mit dem neuen Gesetz und der dazugehörigen Verordnung wird die aus der Gründungszeit des Zivilschutzes stammende kantonale Zivilschutzgesetzgebung totalrevidiert. Der Kulturgüterschutzwird nun erstmals überhaupt kantonal in einem eigenen Gesetz geregelt.

Die neue Rechtsgrundlage regelt die kantonale Umsetzung der bundesgesetzlichen Aufgaben für den Schutz der Kulturgüter im Falle einer Notlage, Katastrophe oder bei bewaffneten Konflikten. Der Kulturgüterschutz ist eine Querschnittsaufgabe und Teil des Bevölkerungsschutzes. Er erfordert das Zusammenwirken von privaten wie öffentlichen Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturgütern mit dem Zivilschutz, sowie den Fachpersonen aus Kultur- und Gedächtnisinstitutionen. Die Fachstelle Kulturgüterschutz der Abteilung Kultur sorgt für die entsprechende Koordination.

Eine wichtige Aufgabe ist die Bezeichnung der zu schützenden Kulturgüter. Objekte von nationaler und regionaler Bedeutung werden durch den Bund erfasst. Die Fachstelle sorgt neu auch für die Inventarisierung von Kulturgütern von lokaler Bedeutung. Um Schäden an den inventarisierten Kulturgütern zu verhindern oder zu mindern, können Schutzmassnahmen baulicher und organisatorischer Natur angeordnet werden. Diese Massnahmen zielen auf den Schutz im Falle von bewaffneten Konflikten, Katastrophen oder Notlagen ab.

Der Zivilschutz ist die strategische Reserve innerhalb des Kantons. Seine bundesrechtlich geregelten Kernkompetenzen liegen in der Unterstützung der Behörden bei Mangellagen, in Katastrophen sowie in Notlagen. Dies vor allem in den Bereichen der Betreuung von Hilfesuchenden, der Unterstützung (Technische Hilfeleistung), der Führungsunterstützung sowie der Logistik. Für die meisten Aufgaben und Tätigkeiten des heutigen Zivilschutzes waren die bisher bestehenden Rechtsgrundlagen des Kantons Basel-Stadt jedoch nicht mehr zeitgemäss. Die Totalrevision ist deshalb dazu genutzt worden, die angepasste Rechtsgrundlage zu schaffen, damit der Zivilschutz weiterhin in seiner Organisation und Praxis den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden kann.

Weitere Auskünfte

Toprak Yerguz, Tel. +41 61 267 71 72 Leiter Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt