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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • Grossen Rat beantragt, die kantonale Volksinitiative «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt» für rechtlich zulässig zu erklären und ihm (dem Regierungsrat) zur Berichterstattung zu überweisen. Die Initiative will erreichen, dass nach der Schliessung aller Taubenschläge im Kanton Basel-Stadt im Jahr 2020 und damit verbunden nach der Beendigung des Basler Taubenkonzepts nun ein neues, zeitgemässes Stadttaubenkonzept erarbeitet wird, mit welchem die Stadttaubenproblematik nachhaltig angeht. (Auskunft: Holger Stockhaus, Amt für Wald und Wild, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 552 59 95)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm die Motion Christian C. Moesch und Konsorten betreffend Rückvergütungen von kantonalen Überschüssen an die steuerzahlenden Privatpersonen als Anzug zu überweisen. Die Rückvergütung von Überschüssen stellt einen vielversprechenden Ansatz dar, um mit wiederkehrenden Haushaltsüberschüssen umzugehen. Es bietet eine Balance zwischen fiskalischer Vorsicht und direkt spürbarer Bürgerbeteiligung an positiven Finanzergebnissen. Um den administrativen Aufwand zu minimieren und mögliche negative Auswirkungen auf die Finanzplanung des Kantons zu vermeiden, müssen der Vorschlag und die Umsetzung sorgfältig geprüft und geplant werden. Um Fragen wie beispielsweise den Rückvergütungsmodus, die Anspruchskriterien oder die weiteren Bedingungen gründlich zu erörtern und eine ausgewogene Lösung zu erarbeiten, empfiehlt der Regierungsrat, den Vorschlag als Anzug zu behandeln. (Auskunft: Tibor Hochreutener, Generalsekretär, Finanzdepartement Basel-Stadt, Tel. 061 267 95 62).
  • in der Beantwortung der Petition «gegen Parkplatz-Abbau Peter-Rot-Strasse / Wettsteinallee» geschrieben, dass auch mit einer ausgewogenen und umsichtigen Planung es nicht immer möglich ist, alle Interessen gleichermassen zu berücksichtigen. Die kantonale Verkehrsstrategie gibt vor, klimafreundlichen Verkehr zu fördern – also auch den Veloverkehr. Der bestehende Velostreifen in der Wettsteinallee erfüllte die Sicherheitsanforderungen nicht und wird deshalb verbreitert, wofür 32 Parkplätze aufgehoben werden. (Auskunft: Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • dem Grossen Rat die Weiterführung der bewährten Angebote der Stiftung Rheinleben zugunsten von psychisch beeinträchtigten Personen beantragt. Der Antrag für die Jahre 2025 bis 2028 umfasst Finanzhilfen in der Höhe von jährlich 1’462'300 Franken für Leistungen der Betreuten Tagesgestaltung für psychisch beeinträchtige Personen ohne IV-Rente mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt sowie jährlich 359'060 Franken für niederschwellige, sozialpsychiatrische Kontakt- und Beziehungsangebote für Personen mit psychischer Behinderung und Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Frühinterventionen, wie sie Rheinleben anbietet, lohnen sich, wenn Betroffene bei der raschen Wiedererlangung einer selbstständigen und selbstverantwortlichen Alltagsbewältigung unterstützt werden und dem Bezug von wesentlich teureren ambulanten oder stationären Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens vorgebeugt werden kann. Gegenüber der vorangehenden Periode von 2021 bis 2024 erhöhen sich die jetzt beantragten Finanzhilfen wegen der gestiegenen und weiter steigenden Nutzung real um über 38 Prozent. (Auskunft: Christoph Fenner, Leiter Abt. Behindertenhilfe, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • für den Verein «Theaterplatz-Quartier» eine Finanzhilfe von insgesamt 215’000 Franken für das gleichnamige Projekt und für die Dauer von 2024–2026 aus dem Stadtbelebungsfonds bewilligt. Das Projekt «Theaterplatz-Quartier» ist geeignet, die unterschiedlichsten Plätze und Räume rund um das Theater Basel miteinander zu verbinden. Es wird Vielfältigkeit angestrebt, damit Besuchende der Innenstadt sich gerne länger auf dem Theaterplatz und im umliegenden Quartier aufhalten. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • für den Verein «Basel Film Music Festival» eine Finanzhilfe von 50’000 Franken sowie eine allfällige Defizitgarantie von 30'000 Fr. für die Durchführung des «Basel Film Music Festival (BFM) 2025 aus dem Stadtbelebungsfonds bewilligt. Das BFMF fand im Mai 2022 erstmals mit Oscar-Gewinner Alexandre Desplat statt und erfreute sich nationaler und internationaler Beachtung. Für die zweite Auflage streben die Veranstaltenden eine thematische und organisatorische Weiterentwicklung und Öffnung des Festivals an. Es sollen weitere Kultur- und Gastronomiebetriebe einbezogen werden. Zudem sollen verschiedene breit zugängliche Anlässe im öffentlichen Raum stattfinden, darunter Platzkonzerte, Talks mit Komponistinnen und Komponisten, Schauspielerinnen und Schauspielern, Musikerinnen und Musikern etc. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • das unverbindliche Interesse von Basel-Stadt an der Durchführung der SwissSkills 2029 bekundet. Basel-Stadt verfügt über optimale Voraussetzungen, um eine internationale Berufsmeisterschaft mit rund 85’000 Besuchenden an fünf Wettbewerbstagen durchzuführen. (Auskunft: Anja Grönvold, Abteilungsleiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 21)
  • die Gebührentarife der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie für die elektrische Energie genehmigt. Gestützt auf die aktuellen Plankalkulationen der IWB unter Berücksichtigung der erwarteten externen Kosten wird für das Jahr 2025 keine Tariferhöhung bezogen auf den Gesamttarif (Netz, Energie und Abgaben) vorgenommen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • die Eintragung der Liegenschaft Lichtstrasse 7 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Das 1902/03 erbaute Mehrfamilienwohnhaus gehört zur Erstbebauung der Lichtstrasse und ist Teil des im ISOS mit höchstem Erhaltungsziel erfassten Blockrandgevierts Elsässer-, Licht-, Kraft- und Hüningerstrasse, das als einziges seiner Art noch von der Entstehung des Industrie- und Arbeiterquartiers zeugt. Es ist als gut erhaltenes Beispiel des für Basel wichtigen Architekten Conrad Dinser von architekturhistorischer Bedeutung. Als Wohnhaus für Arbeiter, die in unmittelbarer Nähe zur Gas- und Chemiefabrik hochwertigen Wohnraum fanden, kommt dem Bau ein städtebaulicher, architekturhistorischer und kultureller Zeugniswert zu. Dem Wunsch der Eigentümerschaft nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden (Auskunft: Meike Wolfschlag, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 39)
  • die Eintragung der Liegenschaft Horburgstrasse 105 (Pförtnerhaus) in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Das 1955 vom Architekturbüro Burckhardt Architekten erbaute Pförtnerhaus Horburgstrasse 105 markiert den Eingang des bis heute quartierprägenden Industrieareals der Thomi + Franck AG und ist zugleich ein wichtiges Bauzeugnis der Firmengeschichte. Der Kleinbau veranschaulicht den hohen gestalterischen Anspruch der Verwaltungsarchitektur der Nachkriegsmoderne und stellt aufgrund seines gut erhaltenen Zustands eine bautypologische Seltenheit dar. Dem Wunsch der Eigentümerschaft nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden (Auskunft: Anne Nagel, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 44 80)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Neuausrichtung des Pandemieplans als digitale Plattform grundsätzlich begrüsst. Er ermöglicht ein modernes Informationsmanagement mit breiter Verfügbarkeit. Zudem können die Informationen in dieser Form einfacher aktualisiert werden. Aus Sicht des Regierungsrats sollte dieser Pandemieplan jedoch in einigen Punkten noch überarbeitet werden. (Auskunft: Eva Würfel, stv. Kantonsärztin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 23)
  • anstelle der zurückgetretenen Yves Parrat und Peter Blumer für den Rest der laufenden Amtsperiode in die der Kommission für Risikobeurteilung RISKO gewählt:
    Marzio Giamboni
    Sarah Zussy

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf der Seite mit den Regierungsratsbeschlüssen im Wortlaut veröffentlicht.