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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Johannes Sieber (GLP) betreffend «Erlass eines Musikschulgesetzes» zur Erfüllung zu überweisen. Der Regierungsrat hat im Laufe des letzten Jahres im Zusammenhang mit einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen zur Situation der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Basel-Stadt ausführlich Stellung genommen. Er hat dabei auch deutlich gemacht, dass es zur Sicherstellung des Bundesverfassungsauftrags keines Musikschulgesetzes bedarf. Die bestehenden Strukturen der Förderung ausserschulischen Musikunterrichts sind grundsätzlich gut. Die Versorgungssituation ist auch im interkantonalen Vergleich sicherlich befriedigend. Dennoch sollen die Anliegen der Motion aufgenommen werden, um das kantonale Fördersystem, wo möglich, zu verbessern und die teils historisch gewachsenen Zuständigkeiten zu klären. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Bruno Lötscher-Steiger (Die Mitte) betreffend «Einführung eines zweiten Wiederholungsversuchs bei den Anwaltsprüfungen» zu überweisen. Wer das Anwaltspatent erlangen möchte, muss eine äusserst anspruchsvolle und vorbereitungsintensive Prüfung absolvieren, weshalb ein hoher Druck auf den Kandidierenden lastet. Die Konsequenzen des Nichtbestehens reichen über den rechtlich gewollten Ausschluss von der klassischen Anwaltstätigkeit hinaus. Wer scheitert, wird bei auch vielen weiteren juristischen Stellen in Unternehmen oder in der Verwaltung nicht berücksichtigt, für die das Anwaltspatent im Sinne einer Zusatzqualifikation verlangt wird. Im interkantonalen Vergleich sind drei Prüfungsversuche angemessen. Wird ein dritter Versuch eingeführt, wird die Entscheidung, gescheiterte Kandidierende von der Berufsausübung auszuschliessen, noch begründeter und klarer. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Anina Ineichen (GP) für einen Klimafonds «New Green Deal für Basel» nicht zu überweisen. Der Kanton setzt bereits heute bedeutende Mittel für den Klimaschutz ein. Aus Sicht des Regierungsrates sollen die notwendigen Investitionen und damit verbundenen Massnahmen zum Klimaschutz weiterhin von den demokratisch legitimierten Gremien beschlossen werden und nicht – wie von der Motion vorgeschlagen – durch eine Vergabekommission. Zudem sind Zweckbindungen von allgemeinen Steuereinnahmen für ein bestimmtes Aufgabengebiet zu vermeiden. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Bruno Lötscher-Steiger (Die Mitte) betreffend «Ausweitung der zulässigen juristischen Praktika für die Anwaltsprüfungen auch auf die Tätigkeit als Unternehmensjuristin und Unternehmensjurist»  nicht zu überweisen. Mit dem Anwaltspatent werden Juristinnen und Juristen zur berufsmässigen Vertretung vor Zivil- und Strafgerichten zugelassen. Das Patent ist eine sogenannte Polizeibewilligung, die insbesondere den Schutz des rechtssuchenden Publikums und der Rechtspflege bezweckt. Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung müssen in einem sachlichen Zusammenhang mit der bewilligungspflichtigen Tätigkeit stehen. Bei Unternehmenspraktika fehlt dieser sachliche Zusammenhang aus Sicht des Regierungsrats. Er erachtet es als geboten, dass die Kandidierenden das einjährige Praktikum an Orten absolvieren, wo sie Tätigkeiten kennenlernen und sich Fertigkeiten aneignen, die in engem Zusammenhang mit der Rechtspflege stehen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Raffaela Hanauer (GRÜNE) betreffend «Konzept für Baumpflanzungen sowie Begrünungs- und Entsiegelungsmassnahmen gegen die Sommerhitze» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat teilt die Ansicht, dass die Begrünung und Entsiegelung des Stadtraumes und insbesondere Baumpflanzungen einen grossen positiven Einfluss auf das Stadtklima haben. Mit dem vom Regierungsrat beschlossenen Stadtklimakonzept wurde die Wichtigkeit von Baumpflanzungen nun auch behördenverbindlich vorgeschrieben. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Ziele der Motion mit dem bestehenden Vorgehen bereits erfüllt werden. Entsprechend beantragt er dem Grossen Rat, die Motion als Anzug mit Auftrag zur Berichterstattung betreffs Entwicklung des Baumbestandes und der Entsiegelung zu überweisen. (Auskunft: Alex Scheiwiller, Stv. Leiter Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 48 39)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Lukas Bollack (GLP) betreffend «Erhöhung der Baumkronenbedeckung im Siedlungsgebiet» als Anzug zu überweisen. Gestützt auf das Stadtklimakonzept und die Biodiversitätsstrategie setzt sich der Regierungsrat mit verschiedenen Instrumenten und Massnahmen intensiv dafür ein, die Stadt biodivers zu begrünen. Neben der Prüfung von Baumpflanzungen und Entsiegelungen in sämtlichen öffentlichen Projekten werden auch private Liegenschaftsbesitzende, die sich für mehr privates Grün und mehr Bäume engagieren, schon heute finanziell unterstützt. Ein sich derzeit in Bearbeitung befindliches Förderprogramm für die Begrünung privater Liegenschaften soll künftig weitere Anreize schaffen. Mit all diesen Massnahmen will der Regierungsrat bis 2040 ein Baumkronenbedeckungsgrad in der gesamten Stadt Basel (ohne Wald) von rund 18% erreichen. (Auskunft: Emanuel Trueb, Leiter Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 38)
  • den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2023 der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt genehmigt und vom Bericht der Revisionsstelle Kenntnis genommen. Die Stiftung schliesst das Geschäftsjahr mit einem Jahresgewinn von 276'447.35 Franken ab. Durch den Zukauf weiterer Liegenschaften umfasst das Portfolio der Stiftung mittlerweile 97 Wohnungen im preisgünstigen Mietsegment. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • die Gebühren zum Erwerb des kantonalen Bürgerrechts von 300 auf 150 Franken gesenkt. Gemäss § 39 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt fördern der Kanton und die Gemeinden die Aufnahme neuer Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgergemeinde Basel hat zu diesem Zweck ihre Gebühren für die Erlangung des Gemeindebürgerrechts für Schweizerinnen und Schweizer im selben Umfang gesenkt. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • für den Verein GenussStadt Basel die Finanzhilfe in der Höhe von insgesamt 240'000 Franken für die Jahre 2025 bis 2028 verlängert. Die GenussStadt Basel leistet einen wichtigen Beitrag zur Strategie Nachhaltige Ernährung Basel-Stadt 2030. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision des Patentgesetzes grundsätzlich begrüsst. Die Anpassungen erfolgen im Bereich der Pflanzenzucht. Die Errichtung einer Clearingstelle am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum ermöglicht es den Züchterinnen und Züchtern, bereits in einem frühen Stadium zu überprüfen, ob eine Sorte, die sie in ein Zuchtprogramm aufnehmen wollen, von einem Patent betroffen ist. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Verordnung über die Militärversicherung an die aktuelle Gesetzgebung grundsätzlich begrüsst. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das vorgelegte Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 des Bundes grundsätzlich begrüsst. Einzig bei der Abfallverordnung schlägt er Änderungen und Präzisierungen vor. (Harald Hikel, Stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.bs.ch/regierungsratsbeschlüsse im Wortlaut veröffentlicht.