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Entsorgungssicherheit trotz eingeschränkter Leistung der KVA gewährleistet.

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Medienmittelung des Amts für Umwelt und Energie -- Im Einzugsgebiet der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel fallen mehr Abfälle an als die Anlage aufgrund ihrer eingeschränkten Leistungsfähigkeit bewältigen kann. Die Kapazität der Anlage reicht damit nur noch für Siedlungsabfälle aus Haushalten und Betrieben. Für alle übrigen Abfälle werden die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Entsorgungsmöglichkeiten in benachbarten Anlagen organisieren wenn sich die betroffenen Industrie- und Gewerbebetriebe im Gegenzug vertraglich an die KVA binden.

Wie das Baudepartement bereits informiert hat, erbringt die Kehrichtverwertungsanlage Basel aufgrund technischer Mängel nicht die vorgesehene Verbrennungsleistung (ein Rechtsverfahren in dieser Angelegenheit ist hängig). Die Kapazität der Anlage reicht deshalb nicht aus, um alle Abfälle aus der Region zu behandeln.

Bisher stellt dies noch kein Problem dar, da einer der Partner - der Landkreis Lörrach - als Puffer wirkt und derzeit nur gerade soviel Abfall nach Basel bringt, wie benötigt wird, um die KVA optimal auszulasten. Zuspitzen wird sich die Situation aber ab Mitte 2005, wenn auch in Deutschland ein Deponieverbot für brennbare Abfälle in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt wird Lörrach sein vertraglich zugesichertes Verbrennungskontingent voll ausnützen müssen.

Die Verbrennungsleistung der KVA wird dann immer noch ausreichen, um alle Siedlungsabfälle aus Haushalten sowie vergleichbare Abfälle aus den Betrieben zu behandeln. Nur für diese Abfallarten haben die Kantone auch einen gesetzlichen Entsorgungsauftrag.

Für alle übrigen Abfälle aus Industrie und Gewerbe (wie z.B. Produktionsresten, Bauabfälle etc.) wird die Verbrennungskapazität der Anlage nicht mehr genügen. Die Betriebe in der Region erhalten jedoch die Möglichkeit, sich vertraglich dazu zu verpflichten, ihre gesamten brennbaren Abfälle auch in Zukunft an die KVA Basel abzugeben. Als Gegenleistung garantiert der Kanton Basel-Stadt die Entsorgungssicherheit: Werden künftig mehr Abfälle angeliefert, als in der KVA Basel verbrannt werden können, so ist die KVA für die Weiterleitung dieser Überschüsse in benachbarte Anlagen in den Kantonen Aargau und Solothurn besorgt.

Es steht den Betrieben frei, auf einen Vertrag zu verzichten und auf dem freien Markt andere Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Von solchen Betrieben werden jedoch künftig nur noch Abfälle angenommen, wenn die KVA Basel nicht ausgelastet ist.

In dieser Woche erhalten betroffene Betriebe ein gemeinsames Schreiben der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und der Handelskammer beider Basel. Darin wird dieser Sachverhalt ausführlich dargelegt und das notwendige Vorgehen erklärt.

(ca. 3000 Zeichen)

Weitere Auskünfte

Kurt Schoch, Leiter Abteilung Abwasser und Abfälle, AUE Tel. 061 639 22 39

Bau- und Verkehrsdepartement

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