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Baubegehren für Mobilfunkantenne Burgunderstrasse 1 bewilligt

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Das Bauinspektorat bewilligt das Baubegehren für die Mobilfunkantenne an der Burgunderstrasse 1 und weist die dagegen erhobenen 333 Einsprachen ab. Die Abweisung der Einsprachen wird am 6. Juli 2004 im Kantonsblatt publiziert. Gegen die Abweisung können die Einsprecherinnen und Einsprecher an die Baurekurskommission rekurrieren.

Die Firma Orange plant an der Burgunderstrasse 1 eine Mobilfunkantenne. Gegen dieses Baugesuch wurden aus dem Quartier 333 Einsprachen mit rund 800 Unterschriften eingereicht. Nach einer gründlichen Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Bauinspektorat und das Lufthygieneamt beider Basel wird das Baubegehren nun bewilligt. Die Mobilfunkantenne hält sämtliche gesetzlichen Vorschriften ein. Insbesondere werden die Grenzwerte, wie sie in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung festgelegt sind, bei allen relevanten Orten eingehalten. Weitergehende Beschränkungen für Mobilfunkantennen sind nach den geltenden bundesrechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Sämtliche Einsprachen wurden deshalb abgewiesen.

Weil eine so grosse Anzahl Einsprachen eingegangen ist, werden die Einsprecherinnen und Einsprecher nicht persönlich von der Abweisung der Einsprache benachrichtigt. Vielmehr wird die Einspracheantwort im Kantonsblatt publiziert. Alle Einsprecherinnen und Einsprecher können innerhalb der nächsten 10 Tage beim Bauinspektorat eine Kopie der ausführlichen Einspracheantwort sowie des Bauentscheides beziehen. Gegen die Abweisung kann an die Baurekurskommission rekurriert werden. Der Rekurs muss bis zum 19. Juli 2004 bei der Baurekurskommission angemeldet werden.

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Weitere Auskünfte

Dr. David Dussy Tel. 061 267 91 94 Leiter Bauinspektorat

Bau- und Verkehrsdepartement

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