Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Das unentgeltliche Bestattungangebot der Stadt Basel

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Ab 1. Januar 2005 können die unentgeltlichen Bestattungsdienstleistungen nur noch bei einer vom Baudepartement beauftragten Bestattungsunternehmung bezogen werden. Das Bestattungsinstitut Bürgin & Thoma hat im Rahmen eines Submissionsverfahrens den Zuschlag für die Dienstleistungen im Bestattungswesen erhalten.

Das Baudepartement hat mit der Bestattungsunternehmung Bürgin & Thoma mit Sitz in Basel einen dreijährigen Vertrag für die Dienstleistungen im Bestattungswesen abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages erbringt dieses Bestattungsinstitut sämtliche Bestattungsdienstleistungen, welche im Rahmen des Bestattungsgesetzes ausserhalb der Friedhöfe für Einwohnerinnen und Einwohner unentgeltlich sind. Genauere Angaben über den Umfang der unentgeltlichen Bestattungsdienst-leistungen können einer soeben erschienen Broschüre entnommen werden. Auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt erbringen jedoch weitere Unternehmer Dienst-leistungen im Bestattungswesen. Es bleibt dadurch den Angehörigen unbenommen,

den kostenlosen Staatssarg und die kostenlosen Dienstleistungen des Beerdigungs-institutes Bürgin & Thoma gemäss Bestattungsgesetz in Anspruch zu nehmen,

den kostenlosen Staatssarg und die Dienstleistungen gegen Entgelt bei weiteren in Basel zugelassenen Bestattungsinstituten zu beziehen,

die kostenlosen Bestattungsdienstleistungen bei Bürgin & Thoma zu beziehen, und einen Sarg auf eigene Rechnung beizustellen,

auf die unentgeltlichen Leistungen und den "Staatssarg" zu verzichten.

Die Dienstleistungen im Bestattungswesen umfassen in der Hauptsache die folgenden Punkte:

Kontrolle der ärztlichen Todesbescheinigung;

Abholen und Transport der Leiche zum Ort der Einsargung mit einem Fahrzeug, falls die Einsargung nicht am Sterbeort möglich ist;

Miete, Transport, Reinigung, Desinfektionsmittel und Handschuhe des dazu allenfalls nötigen Transportsarges (inkl. Leintuch);

Pflegen, ev. Rasieren und Kämmen des Leichnams;

Einkleiden des Leichnams mit dem vom Auftraggeber gelieferten Leichenhemd oder mit anderen Kleidern nach Wunsch der zu Anordnungen über Bestattungen berechtigten Personen;

Die Einsargung einschliesslich Richten und Betten des Leichnams auf dem Rücken, Hände falten oder übereinander legen, wenn nötig Kopf unterstützen;

Beigaben der Angehörigen in den Sarg legen;

Transport des geschlossenen Sarges vom Ort der Einsargung oder vom Institut für Pathologie des Kantonsspitals Basel zu einem Friedhof im Kanton Basel-Stadt.

Das Amt Stadtgärtnerei und Friedhöfe wird in den kommenden Tagen und Wochen Kontakte zu Altersheimen, Sterbehospizen, Hausärzten u.a. aufnehmen, um diese Stellen mit den neuen Bestattungsabläufen vertraut zu machen.

(ca. 2’800 Zeichen)

Weitere Auskünfte

Frau Rita Wirz Tel: 061 605 21 15 Leiterin Bestattungswesen

Bau- und Verkehrsdepartement

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Münsterplatz 11
4051 Basel

Öffnungszeiten

Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr