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Konzession zum Plakatanschlag auf Allmend – Beginn der Umsetzung

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Mit der Inkrafttretung der "Konzession für den Plakatanschlag auf öffentlichem Grund" im Kanton Basel-Stadt Anfang 2004 haben die Planungsarbeiten zur Umsetzung des neuen Gesamtplakatierungskonzepts begonnen. In den nächsten Jahren werden unter der Federführung der Allmendverwaltung alle Plakatstandorte hinsichtlich Stadtgestaltung und Verkehrssicherheit überprüft und falls notwendig neu angeordnet. Als Grundlage dient das Planungs- und Baugesetz das Reklamekonzept der Stadtbildkommission und das Strassenverkehrsgesetz. Mit der Neuanordnung der Plakatflächen kann voraussichtlich auch die Anzahl der Plakatstandorte reduziert werden.

Die "Konzession für den Plakatanschlag auf öffentlichem Grund" im Kanton Basel-Stadt ist ein Sondernutzungsrecht an der Allmend. Gegenstand der Konzession ist das ausschliessliche Recht zur Plakatwerbung auf öffentlichem Grund der Stadt Basel und des Kantons Basel-Stadt. Ausgenommen ist der Plakatanschlag an Standorten, für die separate Verträge bestehen.

Die alte Konzession zur Plakatierung auf öffentlichem Grund bezog sich auf einen Vertrag zwischen dem Baudepartement Basel-Stadt und der Allgemeinen Plakatgesellschaft AG (APG) vom 25. Januar 1977. Dieser Vertrag wurde termingerecht gekündigt, wodurch diese Konzession neu vergeben werden konnte. Mit der Ausschreibung wurde der seit 1977 veränderten Marktsituation in der Werbewirtschaft Rechnung getragen. Ebenso kann den im Planungs- und Baugesetz geforderten Qualitätsansprüchen für die Gestaltung der öffentlichen Räume (§58) Rechnung getragen werden. Die Konzession wurde 10. November 2001 vom Baudepartement und den Basler Verkehrsbetrieben im Kantonsblatt ausgeschrieben und von der Allgemeinen Plakatgesellschaft gewonnen.

Mit der Inkrafttretung der Konzession Anfang 2004 haben die Planungsarbeiten zur Umsetzung des neuen Gesamtplakatierungskonzepts begonnen. In den nächsten Jahren werden die zuständigen Amtsstellen unter der Federführung der Allmendverwaltung alle Plakatstandorte hinsichtlich den stadtgestalterischen Aspekten (Reklamekonzept der Stadtbildkommission) und der Verkehrssicherheit (Strassenverkehrsgesetz) überprüfen und falls notwendig neu anordnen. Auf den Plakatständern werden ausschliesslich die kommerziellen, bezahlten Plakate der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) platziert. Die APG verzeichnet in der Stadt Basel heute rund 2’480 Plakatflächen an ungefähr 750 Standorten. Allfällige neue Plakatstandorte werden laufend im Kantonsblatt publiziert. Mit der Neuanordnung der Plakatflächen wird sich die Gesamtanzahl der Plakatstandorte voraussichtlich aber leicht reduzieren. Ziel der Optimierung der Platzierung der Plakatständer ist nicht nur ein schöneres Stadtbild, sondern auch eine grössere Verkehrssicherheit.

Die Umsetzung des Gesamtplakatierungskonzept ist nicht zu verwechseln mit den Neuregelungen für privaten Reklamereiter auf den Trottoirs und in den Fussgängerzonen. Bekanntlich wird die Verordnung für Reklamereiter auf den 1. Januar 2005 in dem Sinne geändert, dass Firmen, die im Parterre bereits über ein an die Allmend anstossendes Schaufenster verfügen, nicht mehr zusätzlich Reklamereiter auf Allmend aufstellen dürfen. Hiermit kann dem Anliegen nach einer besseren und hindernissenfreien Zirkulationsfläche zu Gunsten aller Fussgänger, vor allem aber zu Gunsten von sehbehinderten Menschen Rechnung getragen werden.

(ca. 2'500 Zeichen)

Weitere Auskünfte

Patrick Solèr Tel.: 061 267 93 53 Allmendverwaltung, Tiefbauamt

Bau- und Verkehrsdepartement

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