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Neue Richtlinie zum Schutz des Trinkwassers für Nutz- und Grünflächen

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Die sorgfältige Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutz- und Grünflä-chen in den Grundwasserschutzzonen des Kantons Basel-Stadt soll das Trinkwasser schützen. Eine neue Richtlinie bietet auch zukünftig Gewähr für die Trinkwassergewinnung aus Grundwasser ohne zusätzliche Aufberei-tungsmassnahmen

Das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt (AUE) hat in Zusammenarbeit mit den Landnutzern in den Grundwasserschutzzonen die Richtlinien für die Bewirtschaftung von Landwirtschafts- und Grünflächen sowie Sportanlagen überarbeitet. Die neue Richtlinie fasst die Nutzung für Landwirtschaft, Sportplätze und Familiengärten zu-sammen und hat für alle Grundwasserschutzzonen im Kanton Gültigkeit. Neu dürfen keine chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Unkräutern (Herbizide), Pilzkrankheiten (Fungizide), Insekten (Insektizide), Schnecken (Mol-luskizide), Spinnen (Akarizide) sowie keine Holzschutzmittel mehr verwendet wer-den. Damit wird der nachhaltige Trinkwasserschutz für die Bevölkerung unterstützt. Die Richtlinie gilt für alle landwirtschaftlichen Nutzflächen, Grünflächen und Sportan-lagen, sowie Familien- und Privatgärten in allen Grundwasserschutzzonen des Kan-tons Basel Stadt.

Die Anpassungen wurden aufgrund neuer Bundesgesetze und Wegleitungen vorge-nommen. Sie erfolgten in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für biologi-schen Landbau (FIBL) und basieren auf den langjährigen Erfahrungen des AUE in der Grundwasserschutzzone Lange Erlen.

Das AUE, zuständig für den Gewässerschutz, ist seit dem Festlegen der Grundwas-serschutzzonen im Juli 1986 bemüht, den Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in das Grundwasser zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurden neben der neuen Richtlinie Sanierungen von Kanalisationen und Strassen, Umstellung auf Gashei-zungen sowie die Abdichtung von Parkplätzen und eines Teiles der Tramgeleise im Abschnitt Habermatten bis Bäumlihofstrasse vorgenommen.

Die neue Richtlinie wird an alle Betroffenen versandt und kann im Internet von der Homepage des AUE ( www.aue-bs.ch ) heruntergeladen werden.

Weitere Auskünfte

Robert Neher Tel. 061 639 22 17 Leiter Grundwasser und Wassernutzung AUE

Bau- und Verkehrsdepartement

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