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Schneefall und Glatteis: Pflichten der Anwohnerschaft

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Trottoirs und öffentliche Fusswege längs von Grundstücken müssen bei Schneefall und Glatteis gefahrlos begangen werden können. Aufgrund der diesbezüglich geltenden Verordnung sind dafür die Grundeigentümer oder deren Beauftragte verantwortlich. Die Stadtreinigung des Tiefbauamtes Basel-Stadt ist zuständig für die Schneeräumung und den Winterdienst auf den Strassen. Sie stellt in der ganzen Stadt Streugutbehälter zur Verfügung.

Die Stadtreinigung des Tiefbauamts Basel-Stadt weist darauf hin, dass die Trottoirs und öffentlichen Fusswege längs der Grundstücke bei Schnee und Eis von den Grundeigentümern oder deren Beauftragten begehbar zu halten sind. Diese müssen, gestützt auf die Bau- und Planungsverordnung, für den Fussgängerverkehr entlang der Parzellen auf Allmend einen Streifen von mindestens einem Meter Breite pfaden und bei Bedarf bestreuen.

Wenn bei Nacht Schnee fällt oder sich Glatteis bildet, sollte die gefahrlose Begehbarkeit am folgenden Morgen um 07.30 Uhr gewährleistet sein. Dies gilt auch für Stellen, wo keine Trottoirs vorhanden sind, wie beispielsweise in Altstadtgassen, bei Treppenanlagen und Zugängen zu Depots von Kehrichtsäcken und Containern. Der weggeräumte Schnee soll auf dem Trottoir längs des Randsteins deponiert werden. Dabei müssen die Strassenschalen und Entwässerungsschächte unbedingt freigehalten werden, um den Abfluss des Schmelzwassers nicht zu erschweren.

Verunreinigter Schnee darf nicht in Pflanzenrabatten und Baumscheiben deponiert werden. Glatteis oder gleitgefährlicher, festgetretener Schnee sollten mit feinkörnigem Splitt oder Sand abgestreut werden. Die Stadtreinigung stellt hierfür kostenlos Split zur Verfügung. Über 60 Streugutbehälter sind über die ganze Stadt verteilt. Auftaumittel wie Streusalz sollten nur in Ausnahmefällen zur Bekämpfung von Glatteis im Trottoirbereich verwendet werden, beispielsweise bei Steigungen, auf Treppen oder in stark frequentierten Fussgängerbereichen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen kann und Pflanzenrabatten keinesfalls mit Salz bestreut werden.

Die Stadtreinigung des Tiefbauamts sorgt für die Beseitigung von Schnee und Glatteis auf öffentlichen Strassen. Dabei werden Hauptachsen und auch speziell exponierte oder steile Quartierstrassen gepflügt und bei Bedarf mit Salz behandelt. In flachen Quartierstrassen wird ein reduzierter Winterdienst (Schneeräumung) angeboten. Salz gelangt dort nur in Ausnahmefällen zum Einsatz. Nach grossen Schneefällen sorgt die Stadtreinigung auch für die Begehbarkeit von Strassenübergängen für Fussgängerinnen und Fussgänger, indem dort allfällige Schneehaufen weggeräumt werden.

Die Stadtreinigung empfiehlt den Grundeigentümern und deren Beauftragten, die Winterdienstarbeiten auf dem Trottoir so rasch wie möglich nach dem Schneefall durchzuführen. Denn dadurch ergibt sich ein kleinerer Arbeitsaufwand und eine bessere Wirkung.

Die Stadtreinigung dankt der Bevölkerung für Ihren Beitrag zum Winterdienst.

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Weitere Auskünfte

Martin Bischofberger Tel.: 061 385 14 10 Leiter Stadtreinigung, Tiefbauamt

Bau- und Verkehrsdepartement

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