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Baubewilligung für Deep Heat Mining

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Das Bauinspektorat hat das Baubegehren für die Deep Heat Mining-Tiefenbohrung in Kleinhüningen bewilligt. Die Einsprachen sind abgewiesen worden. Die Bewilligung beinhaltet eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante geothermische Heizkraftwerk. Untersucht wurden die Auswirkungen der Bauplatzinstallationen und der Bohrungen auf die Umwelt. Für das eigentliche Kraftwerk (Maschinenhaus) wird das Baubewilligungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Gegen die Tiefenbohrung im Hinblick auf ein geothermisches Heizkraftwerk auf dem IWB-Gelände an der Neuhausstrasse in Kleinhüningen sind aus den umliegenden Strassen zahlreiche Einsprachen erhoben worden. Begründet wurden diese vor allem mit den zu erwartenden Lärmemissionen in Zusammenhang mit den Bohrungen in eine Tiefe bis 5'000 Meter. Diese Einsprachen sind vom Bauinspektorat aufgrund der Stellungnahmen der zuständigen Amtsstellen abgewiesen worden - allerdings wurde die Bauherrschaft des Kraftwerks mit dem Bauentscheid verpflichtet, nebst baulichen und betrieblichen Massnahmen zur Lärmdämmung im Umkreis von ca. 100 Metern bei lärmempfindlichen Räumen Schallschutzfenster zu finanzieren. Damit wurde den Einsprechenden in einem wesentlichen Punkt entsprochen. Vorausgesetzt, dass der Bauentscheid nun nicht vor der nächsten Instanz angefochten wird, könnte in Kürze mit den Vorarbeiten für die Tiefenbohrung begonnen werden. Insgesamt werden über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren drei Tiefenbohrungen auf gegen 5000 Meter Tiefe durchgeführt, wobei jede der Bohrung etwa ein halbes Jahr in Anspruch nehmen wird.

Der Standort auf dem IWB-Werkhof an der Neuhausstrasse ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass Wärme und Strom, die aus der Erdwärme gewonnen werden, in die bestehenden Versorgungsnetze der IWB eingespiesen werden können. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wurden die Umweltauswirkungen des Projektes in der Bauphase (Baustelleninstallation, Bohrung) untersucht. Dabei wurde dem Lärm und dem Gewässerschutz besondere Beachtung geschenkt. Die gesetzlichen Bestimmungen werden alle eingehalten.

Für den Bau des eigentlichen Kraftwerks wird – vorausgesetzt dass die Tiefenbohrungen erfolgreich verlaufen – ein separates Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Nach der Inbetriebnahme wird das Kraftwerk keine Auswirkungen auf die Umgebung und die Anwohnerschaft haben, es wird kein zusätzlicher Verkehr erzeugt und es gibt weder Lärm- noch Luftemissionen.

Bis ins Jahr 2009 soll in Basel das Pilot-Heizkraftwerk gebaut werden, das nach dem sogenannten Hot-Fractured-Rock-Verfahren Strom und Wärme für einige Tausend Haushalte liefert. Das Verfahren ermöglicht, die in grosser Tiefe vorhandene Erdwärme zur Gewinnung von Strom und Wärme zu nutzen. Über eine Tiefenbohrung wird kaltes Wasser ins 200 Grad heisse Gestein in rund fünf Kilometern Tiefe gepresst; weitere Bohrungen nehmen das durch künstlich erweiterte Klüfte gepresste Wasser wieder auf und fördern es an die Oberfläche.

Zur Ausführung des Projektes haben die Energiedienstleister IWB und Elektra Baselland Liestal (EBL), zusammen mit dem Gasverbund Mitteland, dem AUE Basel-Stadt und der Geothermal Explorers Ltd. die Geopower Basel AG gegründet, der inzwischen auch das Tessiner Elektrizitätsunternehmen AET angehört.

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, den CO2-Ausstoss zu senken und zukünftig verstärkt emissionsfreie Energieträger einzusetzen. Die Erschliessung von Erdwärme nimmt unter den erneuerbaren Energien eine zentrale Stellung ein. Auf internationaler Ebene übernimmt Basel mit dem vorgesehenen Bau des weltweit ersten kommerziellen Geothermie-Kraftwerks eine Vorreiterrolle für eine zukunftsfähige Technologie. Ziel ist die Versorgung von 5'000 Haushalten mit Wärme und Strom aus einer CO2-freien und nachhaltigen Ressource. Das Projekt wird vom Bundesamt für Energie als Energieprojekt von nationaler Bedeutung eingestuft. Der Bauentscheid wird am 12. Januar 2005 im Kantonsblatt publiziert. Die Einspracheentscheide können im Internet unter www.bi.bs.ch unter Aktuelles/Mitteilungen heruntergeladen werden.

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Weitere Auskünfte

Marc Keller Tel. 061 267 42 51 Informationsbeauftragter

Bau- und Verkehrsdepartement

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