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Erster Schultag mit neuen Schulleitungen

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Mit Beginn des Schuljahrs 2009/2010 tritt an den Schulen von Basel-Stadt die Leitungsreform in Kraft. An den Orientierungs- und Weiterbildungsschulen sowie den Spezialangeboten des Kantons und an den Kindergärten sowie den Primarschulen von Bettingen und Riehen werden teilautonome Schulleitungen eingesetzt. Die Volksschulleitung sorgt mit einheitlichen Rahmenvorgaben für eine Gleichwertigkeit aller Schulstandorte. Schulräte sind um Austausch innerhalb der Schule sowie nach aussen besorgt. An den Kindergärten und Primarschulen Basel wird die Leitungsreform in zwei Jahren umgesetzt.

Die gesamte Volksschule wird als eine neue Einheit mit gesetzlicher Grundlage definiert. Gleichzeitig erhalten die einzelnen Schulen und Leitungen mehr Gestaltungsfreiraum. Die ab diesem Schuljahr geltende Teilautonomie an OS, WBS und Spezialangeboten des Kantons sowie an den Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen bringt sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch den Eltern und Lehrpersonen Vorteile. Die Bedürfnisse der Lernenden und des Standorts können fortan noch besser berücksichtigt werden, Entscheidungen zur Ausgestaltung des Schulalltags werden vor Ort gefällt, Lernende sowie Eltern finden ihre Ansprechpartner – Lehrpersonen und Schulleitung – im Schulhaus, und Lehrpersonen erhalten die Möglichkeit zum regelmässigen Dialog mit ihren direkten Vorgesetzten.

Während der obligatorischen Schulzeit soll es für die Kinder und Jugendlichen keine ruppigen Übergänge geben. Das Ziel, Schullaufbahnen aus einem Guss zu ermöglichen, bedeutet aber kein Einheitsprogramm für alle: Innerhalb des vorgegebenen Rahmens für die Volksschule werden alle Schulpflichtigen so individuell wie möglich gefördert. Die Volksschulleitung ist für die strategische Entwicklung der Volksschule, einheitliche Rahmenvorgaben für die Gleichwertigkeit der Schulen und die professionelle Aufsicht verantwortlich. Die Schulleitungen übernehmen die Regie bei der Unterrichts- und Schulentwicklung ihrer Schulen und sind wichtige Garanten für die Qualität an den teilautonom agierenden Standorten. Zu ihren Kernaufgaben gehört es auch, für eine optimale Kooperation im Dreieck Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Eltern zu sorgen.

Mit Beginn des neuen Schuljahrs nehmen auch die Schulräte ihre Aufgabe auf. Der Schulrat vermittelt zwischen allen Beteiligten und ist für einen Austausch nach aussen besorgt. Das Gremium setzt sich aus zwei internen Personen – Vertretungen aus Schulleitung und Lehrpersonenkollegium – und fünf externen Personen – je zwei Vertretungen der Eltern und der Öffentlichkeit sowie einem Präsidium – zusammen. Schülerinnen und Schüler haben zudem die Möglichkeit, ebenfalls zwei Vertretungen in den Schulrat zu wählen.

Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus bildet eine Grundlage für den Schulerfolg. Deshalb wird auch die Elternmitwirkung erweitert. In jeder Schulklasse der Volksschulen wählen die Erziehungsberechtigten zwei Elterndelegierte. Die Elterndelegierten einer Schule bilden den Elternrat, der zwei Mitglieder für den Schulrat bestimmen kann.

Hinweise

Die vollständige Medienmappe ist bei der Bildungskoordination unter Telefon 061 267 84 08 oder E-Mail bildung@bs.ch erhältlich.

Weitere Auskünfte

Pierre Felder Telefon 061 267 62 92, 079 770 29 90 Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, www.ed.bs.ch

Erziehungsdepartement

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